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Schadensersatzrecht | 17.10.2019

VW-Abgas­skandal

Weiteres OLG verurteilt VW zu Schadens­ersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung

Immer mehr Gerichte erkennen Abgas­manipulation als sitten­widrige Schädigung der Käufer an

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Nun hat auch das OLG Oldenburg VW im Abgas­skandals zu Schadens­ersatz verurteilt (Az.: 5 U 47/19). Mit Urteil vom 2. Oktober 2019 hat das OLG Oldenburg entschieden, dass Volkswagen den VW Golf Diesel der Klägerin zurück­nehmen und den Kaufpreis erstatten muss.

VW kann für die gefahrenen Kilometer zwar einen Nutzungs­ersatz anrechnen, doch dies wird durch den Zins­anspruch der Klägerin zumindest zum Teil wieder aufgefangen.

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Schaden tritt bereits mit Kaufabschluss ein

Denn das OLG Oldenburg entschied, dass der Zins­anspruch schon ab Zahlung des Kaufpreises und nicht erst seit Rechtshängigkeit bestehe. „Der Unterschied kann einige Tausend Euro ausmachen. Das Urteil zeigt, dass es sich lohnt, Ansprüche im Abgas­skandal gegen VW geltend zu machen. Das ist auch unabhängig vom Muster­verfahren gegen VW immer noch möglich“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Schadensersatzansprüche trotz Software-Update

Die Klägerin aus Schleswig-Holstein hatte den VW Golf VI Diesel im Jahr 2014 als Gebraucht­wagen gekauft. Wie sich später herausstellte, was auch dieses Modell vom Abgas­skandal betroffen. Die Klägerin ließ nach dem Rückruf zwar das Software-Update aufspielen, machte aber auch Schadens­ersatz­ansprüche gegen VW geltend.

OLG bestätigt Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Ihre Klage hatte schon in erster Instanz vor dem Landgericht Oldenburg Erfolg. Im Berufungs­verfahren bestätigte das OLG Oldenburg das Urteil. Die Klägerin sei durch die Abgas­manipulationen von VW vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadens­ersatz, so das OLG. Volkswagen habe die Klägerin durch das Inverkehr­bringen von Fahrzeugen mit einer unzulässigen Abschalt­einrichtung getäuscht.

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Fahrzeug vorsätzlich und zur Täuschung der Käufer in Verkehr gebracht

Die Frau hätte den Golf nicht gekauft, wenn sie von den Abgas­manipulationen gewusst hätte. Zumal das Risiko bestand, dass dem Fahrzeug die Zulassung entzogen wird. VW habe sich sittenwidrig verhalten und mangelhafte Fahrzeuge vorsätzlich und gerade zur Täuschung der Käufer in den Verkehr gebracht, so das OLG Oldenburg.

Weitere Niederlage für VW vor einem Oberlandesgericht

„Immer mehr Oberlandes­gerichte sprechen den Auto­käufern im Abgas­skandal Schadens­ersatz zu. Beispiels­weise haben auch die Oberlandes­gerichte Köln, Koblenz, Karlsruhe, Hamm oder Frankfurt VW bereits zum Schadens­ersatz verurteilt. Mit der Entscheidung des OLG Oldenburg hat VW eine weitere Niederlage vor einem Obergericht kassiert – und das praktisch auch noch vor der eigenen Haustür. Die Entscheidung dürfte allen geschädigten Auto­käufern Mut machen, ihre Ansprüche gegen VW durch­zusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperations­partner der IG Diesel­skandal.

Schadensersatzansprüche gegen VW können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden.

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