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Vertragsrecht | 05.10.2018

Vertragsfalle

„Basis­datenschutz“: Datenschutz­auskunft-Zentrale auf Kundenfang

Vertrag über den Basis­datenschutz ist mit Gesamt­kosten von 498 Euro pro Jahr bei einer Mindest­vertrags­lauf­zeit von drei Jahren verbunden

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Bei der Datenschutz­auskunft-Zentrale handelt es sich um ein Unternehmen, welches für Gewerbe­treibende und Frei­berufler ein Produkt namens „Basis­datenschutz“ anbietet. Es wird dabei ein Bezug zur DSGVO (Datenschutz­grund­verordnung) hergestellt.

Der Basis­datenschutz beinhaltet laut der Datenschutz­auskunft-Zentrale Informations­material, Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben des DSGVO. Zudem will das Unternehmen unter anderem bei der Erstellung von Daten­schutz­erklärungen helfen.

Der Firmensitz der Datenschutz­auskunft-Zentrale findet sich unter folgender Adresse:

DAZ - Datenschutz­auskunft-Zentrale

Lehnitz­straße 11

16515 Oranienburg

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Datenschutzauskunft-Zentrale suggeriert Eilbedürftigkeit

Unter dem Betreff „Erfassung Gewerbe­betriebe zum Basis­datenschutz nach EU-DSGVO“ verschickt die Datenschutz­auskunft-Zentrale ein Anschreiben sowie ein Formular an Gewerbe­treibende und Frei­berufler. Durch diese wird der Angeschriebene zur Ergänzung bzw. zum Ausfüllen des Formulars angehalten. Die Gestaltung und Formulierung sowohl des An­schreibens als auch des Formulars ist dabei darauf gerichtet, eine Eil­bedürftigkeit zu suggerieren. So ist das Anschreiben mit „Eilige FAX-Mitteilung“ überschrieben. Zudem wird eine Frist zur Rück­antwort gesetzt.

Die Falle lauert im Kleingedruckten

Darüber hinaus erzeugt das Anschreiben und das Formular den Anschein, dass eine Pflicht zur Ergänzung besteht, obwohl dies gar nicht der Fall ist. Erst aus dem Klein­gedruckten Fließtext ergibt sich, dass mit Rück­antwort die Angeschriebenen einen Vertrag über den Basis­datenschutz eingehen. Kostenpunkt: 498 Euro pro Jahr bei einer Mindest­vertrags­lauf­zeit von drei Jahren.

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