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Vertragsrecht | 26.07.2017

Branchen­buch­abzocke

www.firmen-marketing-online.de: Firmen Marketing Online Deutschland SLU beauftragt Spiegel Inkasso

Das Unternehmen täuscht am Telefon ein bereits bestehenden Vertrag vor

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Forderungs­einzug wegen angeblich fern­mündlich zustande gekommenen Vertrags mit Firmen Marketing Online Deutschland SLU

Inkassotätigkeit der Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

Die Firmen Marketing Online Deutschland SLU betreibt im Internet unter www.firmen-marketing-online.de ein Branchen­verzeichnis. Um an Kunden für das Verzeichnis zu gelangen, meldet sich das Unternehmen telefonisch an Gewerbe­treibende und Frei­berufler. Unter Vortäuschung eines bereits bestehenden Vertrags­verhältnisses sollen die Betroffenen dazu bewegt werden, einer Gesprächs­aufzeichnung zuzustimmen. Wer dem nachgibt, hat damit unabsichtlich eine kosten­pflichtige Firmen­werbung auf www.firmen-marketing-online.de beauftragt. Weigert sich ein Betroffener im Nachhinein die Rechnung zu bezahlen, kann er es mit der Spiegel Gesellschaft für Forderungs­management mbH (kurz: Spiegel Inkasso) zu tun bekommen. Das Inkasso­büro wird nämlich von der Firmen Marketing Online Deutschland SLU mit dem Forderungs­einzug beauftragt.

Anwaltliche Hilfe

Wer ein Schreiben der Spiegel Inkasso wegen einer ungewollt beauftragten Firmen­werbung im Branchen­verzeichnis www.firmen-marketing-online.de erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchen­buch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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