Fachspezifizierungen
Die meisten Anwälte arbeiten heute als Fachanwälte. Dieser Schritt ist auch einfach logisch, denn die Bürger sind Spezifikationen gewohnt. Ärzte suchen sich Fachrichtungen aus, selbst Handwerker können sich innerhalb ihrer Sparte qualifizieren, also ist es bei Juristen auch völlig logisch.
Die Fortbildung zum Fachanwalt ist gesetzlich geregelt und unterliegt der Fachanwaltsordnung. Als Grundvoraussetzung gelten:
- Berufserfahrung - um die Fachanwaltszulassung zu erhalten, ist eine Zulassung und Tätigkeit von dreieinhalb Jahren innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragsstellung vorzuweisen.
- Antragsstellung - es muss ein Antrag bei der zuständigen Kammer gestellt werden.
- Nachweis theoretischer Kenntnisse - der interessierte Jurist muss seine theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet vorweisen. Hierzu muss er einen Fachanwaltslehrgang bei einem zugelassenen Anbieter in seinem gewünschten Fachgebiet belegen. Der Lehrgang umfasst 120 Stunden Theorie und drei Klausuren.
- Nachweis praktischer Erfahrung - je nach gewünschtem Fachgebiet muss der Interessent eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung einer bestimmten Fallanzahl vorweisen können.
Der eigentliche Lehrgang kann mittlerweile jedoch auch durch ein Fernstudium ersetzt werden. Es gibt einige Anbieter, die mit den Rechtsanwaltskammern zusammenarbeiten und von diesen anerkannt werden.
Abbildung 1: Weiterbildungen sind auch für Anwälte sehr wichtig, um das eigene Angebot vergrößern zu können. Bild: pixabay.com @ joergelmann (CC0-Lizenz)
Hat ein Jurist seinen Fachanwalt erworben, muss er sich weiterhin jährlich fortbilden. Hier gilt § 15 FAO, die auch Verpflichtungen vorsieht:
- Publizieren - kalenderjährlich müssen wissenschaftliche Publikationen vorgenommen werden. Wer dies nicht wünscht, kann:
- Dozieren - kalenderjährlich eine anwaltliche Fortbildungsveranstaltung führen oder
- Teilnehmen - an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen.
Die Fortbildung muss jährlich mindestens 15 Stunden betragen und muss bei der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden.
Aber warum sollte sich ein Rechtsanwalt für die Fachanwaltschaft entschließen? Wie eingangs schon erwähnt, erwarten Mandanten heute die Spezifikation. Und da unter Rechtsanwälten ein hoher Konkurrenzkampf herrscht, ist der Titel beinahe schon überlebensnotwendig. Gerade Juristen, die eine Festanstellung suchen, haben kaum noch eine Chance, in einer größeren Kanzlei eingestellt zu werden, wenn sie “nur„ Rechtsanwalt sind. Wer selbst eine Kanzlei aufmachen möchte, kann über Honorarvereinbarungen als Fachanwalt natürlich auch mehr verdienen.
Notariat
Das Notariat ist für viele Juristen die Krönung ihrer Berufung. Das Notariat ermöglicht völlig andere Fälle und freilich Verdienstmöglichkeiten. Doch anders als bei der Fachanwaltschaft, kann nicht jeder Jurist einfach eine Fortbildung machen und sich Notar nennen. Je nach Bundesland herrschen hier nämlich bestimmte Regelungen:
- Alleinige Tätigkeit - in einigen Bundesländern, bzw. Teilen davon ist es einem Notar verboten, andere Tätigkeiten anzunehmen. Mit seiner Bestellung ist der ausschließlich als Notar tätig.
- Übergreifende Tätigkeit - in den restlichen Bundesgebieten können Notare weiterhin als Rechtsanwalt arbeiten. Die Anwaltstätigkeit unterliegt aber Einschränkungen. So kann der Anwalt beispielsweise nicht im selben Erbstreit tätig sein, den er auch als Notar betreut.
Notare werden in der Regel vom zuständigen Oberlandesgericht bestellt. Die Zahl der jährlich zu bestellenden Notare hängt von der Anzahl der Urkunden der zum Oberlandesgerichtsbezirk gehörigen Amtsgerichte ab. Es bleibt natürlich die Frage, wie man zu einem Notar wird:
- Juristentätigkeit - es ist vorgeschrieben, dass der Interessent seit mindestens drei Jahren den Titel des Rechtsanwalts trägt.
- Richtervoraussetzung - der Rechtsanwalt muss die Voraussetzung zum Richteramt erfüllen und nachweisen.
- Fachprüfung - es ist eine Prüfung vor der Notariatskammer abzulegen. Die Prüfung besteht aus vier Aufssichtsarbeiten, die jeweils fünf Stunden betragen und einem mündlichen Teil.
Um die Prüfung zu bestehen, sollten interessierte Rechtsanwälte unbedingt einen entsprechenden Fortbildungslehrgang belegen, da die Prüfung notfalls nur ein einziges Mal nach drei Jahren wiederholt werden kann.
Weitere Optionen
Es gibt natürlich auch Juristen, die zwar in Kanzleien gearbeitet haben, die aber einen ganz anderen Weg für sich wählen wollen. Viele Rechtsanwälte fühlen sich in der Wirtschaft eher zu Hause und interessieren sich auf diesem Gebiet für Fortbildungen. Grundsätzlich stehen ihnen hier natürlich alle Türen offen, wenn auch in der freien Wirtschaft ein Fachgebiet mit Fachanwaltschaft sinnvoll ist:
- Arbeitsrecht - mit diesem Schwerpunkt sind Juristen gerade in Großunternehmen gern gesehen, indem sie die Arbeitgeberseite vertreten, aber gleichzeitig innerhalb des Unternehmens auf die Einhaltung aller Vorgaben achten.
- Wettbewerbsrecht - wer sich in diesem Bereich besonders fortbildet, kann ebenfalls einen Platz in großen Unternehmen finden. Der Jurist tritt nun für die Rechte seines Arbeitgebers ein, fordert dessen Rechte gegenüber Konkurrenzunternehmen ein und kann sich auf diesem Gebiet immer fortbilden.
Letztendlich ist es jedoch egal, welchen Weg ein Rechtsanwalt für sich einschlägt und auf welchem Gebiet er sich spezialisiert. Juristen müssen sich ihr Leben lang weiterbilden und darauf achten, dass sie immer auf dem aktuellen Stand sind. Doch gerade die Juristen in großen Unternehmen müssen nicht nur die sich ändernden deutschen Gesetze im Blick behalten, sie müssen auch die EU-Gesetze und weltweiten Gebaren kennen, um ihren Arbeitgeber korrekt zu beraten.
Abbildung 2: Auch als Jurist können die beruflichen Laufbahnen sehr unterschiedlich ausfallen. Bild: pixabay.com @ geralt (CC0-Lizenz)
Fazit - das Lernen endet nicht mit dem Staatsexamen
Als Student mag sich ein Jurist noch denken, dass das Bücherwälzen mit dem zweiten Staatsexamen ein Ende findet. Diese Hoffnung wird nicht lange anhalten, denn die Gesetze werden immer wieder angepasst. Zudem steigen natürlich die Anforderungen an Juristen, dass Fortbildungen unausweichlich sind. Doch bieten diese auch Chancen. Die Weiterbildung zum Fachanwalt ist für jeden Juristen ratsam, ebenso kann die Weiterbildung Notar eine lukrative Möglichkeit sein, die ganz neue Themenwelten eröffnet.