wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Arbeitsrecht | 28.05.2018

Fortbildung

Weiter­bildung für Juristen - welche Möglichkeiten existieren?

Man lernt das ganze Leben und für Juristen gilt das gleich doppelt und dreifach. Ihnen reicht oft kein bloßes Studium und eine Anstellung in einer Kanzlei, um auf Dauer zurechtzukommen. Bilden sie sich nicht fort und informieren sich regelmäßig, verpassen sie wichtige Gesetzes­änderungen - oder Anpassungen der Gebühren­verordnung. Zudem hat sich in den vergangenen Jahrzehnten das Bild der Juristen deutlich geändert. Gelangte es früher, einfach nur Rechtsanwalt zu sein, finden einfache Anwälte heute nur noch selten oder in ländlichen Gebieten eine Anstellung oder ausreichend Mandanten. Wer sich auf dem harten Markt durchsetzen möchte, muss Fort­bildungen machen, um sich Fachanwalt oder Notar zu nennen. Wie das erreicht werden kann und worauf es ankommt, zeigt dieser Artikel.

Fachspezifizierungen

Die meisten Anwälte arbeiten heute als Fach­anwälte. Dieser Schritt ist auch einfach logisch, denn die Bürger sind Spezifikationen gewohnt. Ärzte suchen sich Fach­richtungen aus, selbst Handwerker können sich innerhalb ihrer Sparte qualifizieren, also ist es bei Juristen auch völlig logisch.

Die Fortbildung zum Fachanwalt ist gesetzlich geregelt und unterliegt der Fachanwalts­ordnung. Als Grund­voraussetzung gelten:

  • Berufs­erfahrung - um die Fachanwalts­zulassung zu erhalten, ist eine Zulassung und Tätigkeit von dreieinhalb Jahren innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antrags­stellung vorzuweisen.

  • Antrags­stellung - es muss ein Antrag bei der zuständigen Kammer gestellt werden.

  • Nachweis theoretischer Kenntnisse - der interessierte Jurist muss seine theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet vorweisen. Hierzu muss er einen Fachanwalts­lehrgang bei einem zugelassenen Anbieter in seinem gewünschten Fachgebiet belegen. Der Lehrgang umfasst 120 Stunden Theorie und drei Klausuren.
  • Nachweis praktischer Erfahrung - je nach gewünschtem Fachgebiet muss der Interessent eine persönliche und weisungs­freie Bearbeitung einer bestimmten Fallanzahl vorweisen können.

Der eigentliche Lehrgang kann mittlerweile jedoch auch durch ein Fernstudium ersetzt werden. Es gibt einige Anbieter, die mit den Rechts­anwalts­kammern zusammen­arbeiten und von diesen anerkannt werden.

JurabuecherAbbildung 1: Weiterbildungen sind auch für Anwälte sehr wichtig, um das eigene Angebot vergrößern zu können. Bild: pixabay.com @ joergelmann (CC0-Lizenz)

Hat ein Jurist seinen Fachanwalt erworben, muss er sich weiterhin jährlich fortbilden. Hier gilt § 15 FAO, die auch Verpflichtungen vorsieht:

  • Publizieren - kalender­jährlich müssen wissenschaftliche Publikationen vorgenommen werden. Wer dies nicht wünscht, kann:

  • Dozieren - kalender­jährlich eine anwaltliche Fortbildungs­veranstaltung führen oder
  • Teilnehmen - an einer Fortbildungs­veranstaltung teilnehmen.

Die Fortbildung muss jährlich mindestens 15 Stunden betragen und muss bei der Rechts­anwalts­kammer nachgewiesen werden.

Aber warum sollte sich ein Rechtsanwalt für die Fach­anwalt­schaft entschließen? Wie eingangs schon erwähnt, erwarten Mandanten heute die Spezifikation. Und da unter Rechts­anwälten ein hoher Konkurrenz­kampf herrscht, ist der Titel beinahe schon überlebens­notwendig. Gerade Juristen, die eine Fest­anstellung suchen, haben kaum noch eine Chance, in einer größeren Kanzlei eingestellt zu werden, wenn sie “nur„ Rechtsanwalt sind. Wer selbst eine Kanzlei aufmachen möchte, kann über Honorar­vereinbarungen als Fachanwalt natürlich auch mehr verdienen.

Notariat

Das Notariat ist für viele Juristen die Krönung ihrer Berufung. Das Notariat ermöglicht völlig andere Fälle und freilich Verdienst­möglichkeiten. Doch anders als bei der Fach­anwalt­schaft, kann nicht jeder Jurist einfach eine Fortbildung machen und sich Notar nennen. Je nach Bundesland herrschen hier nämlich bestimmte Regelungen:

  • Alleinige Tätigkeit - in einigen Bundes­ländern, bzw. Teilen davon ist es einem Notar verboten, andere Tätigk­eiten anzunehmen. Mit seiner Bestellung ist der ausschließlich als Notar tätig.
  • Über­greifende Tätigkeit - in den restlichen Bundes­gebieten können Notare weiterhin als Rechtsanwalt arbeiten. Die Anwalts­tätigkeit unterliegt aber Einschränkungen. So kann der Anwalt beispiels­weise nicht im selben Erbstreit tätig sein, den er auch als Notar betreut.

Notare werden in der Regel vom zuständigen Oberlandes­gericht bestellt. Die Zahl der jährlich zu bestellenden Notare hängt von der Anzahl der Urkunden der zum Oberlandes­gerichts­bezirk gehörigen Amts­gerichte ab. Es bleibt natürlich die Frage, wie man zu einem Notar wird:

  • Juristen­tätigkeit - es ist vorgeschrieben, dass der Interessent seit mindestens drei Jahren den Titel des Rechts­anwalts trägt.
  • Richter­voraussetzung - der Rechtsanwalt muss die Voraussetzung zum Richteramt erfüllen und nachweisen.

  • Fach­prüfung - es ist eine Prüfung vor der Notariats­kammer abzulegen. Die Prüfung besteht aus vier Aufssichts­arbeiten, die jeweils fünf Stunden betragen und einem mündlichen Teil.

Um die Prüfung zu bestehen, sollten interessierte Rechts­anwälte unbedingt einen entsprechenden Fortbildungsl­ehrgang belegen, da die Prüfung notfalls nur ein einziges Mal nach drei Jahren wiederholt werden kann.

Weitere Optionen

Es gibt natürlich auch Juristen, die zwar in Kanzleien gearbeitet haben, die aber einen ganz anderen Weg für sich wählen wollen. Viele Rechts­anwälte fühlen sich in der Wirtschaft eher zu Hause und interessieren sich auf diesem Gebiet für Fort­bildungen. Grund­sätzlich stehen ihnen hier natürlich alle Türen offen, wenn auch in der freien Wirtschaft ein Fachgebiet mit Fach­anwalt­schaft sinnvoll ist:

  • Arbeits­recht - mit diesem Schwerpunkt sind Juristen gerade in Großu­nternehmen gern gesehen, indem sie die Arbeit­geberseite vertreten, aber gleich­zeitig innerhalb des Unternehmens auf die Einhaltung aller Vorgaben achten.

  • Wettbewerbs­recht - wer sich in diesem Bereich besonders fortbildet, kann ebenfalls einen Platz in großen Unternehmen finden. Der Jurist tritt nun für die Rechte seines Arbeit­gebers ein, fordert dessen Rechte gegenüber Konkurrenz­unternehmen ein und kann sich auf diesem Gebiet immer fortbilden.

Letztendlich ist es jedoch egal, welchen Weg ein Rechtsanwalt für sich einschlägt und auf welchem Gebiet er sich spezialisiert. Juristen müssen sich ihr Leben lang weiter­bilden und darauf achten, dass sie immer auf dem aktuellen Stand sind. Doch gerade die Juristen in großen Unternehmen müssen nicht nur die sich ändernden deutschen Gesetze im Blick behalten, sie müssen auch die EU-Gesetze und weltweiten Gebaren kennen, um ihren Arbeitgeber korrekt zu beraten.

Paragraph_TafelAbbildung 2: Auch als Jurist können die beruflichen Laufbahnen sehr unterschiedlich ausfallen. Bild: pixabay.com @ geralt (CC0-Lizenz)

Fazit - das Lernen endet nicht mit dem Staatsexamen

Als Student mag sich ein Jurist noch denken, dass das Bücher­wälzen mit dem zweiten Staats­examen ein Ende findet. Diese Hoffnung wird nicht lange anhalten, denn die Gesetze werden immer wieder angepasst. Zudem steigen natürlich die Anforderungen an Juristen, dass Fort­bildungen unausweichlich sind. Doch bieten diese auch Chancen. Die Weiter­bildung zum Fachanwalt ist für jeden Juristen ratsam, ebenso kann die Weiter­bildung Notar eine lukrative Möglichkeit sein, die ganz neue Themen­welten eröffnet.

Quelle: DAWR/om
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#5433

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d5433
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!