[30.08.2023] 



Eine Fortbildung gemacht, aber nicht zur Prüfung angetreten? Die Frage, ob eine Arbeitnehmerin die vom Arbeitgeber übernommenen Fortbildungskosten zurückzahlen muss, beschäftigte mehrere Gerichte. Finanziert der Arbeitgeber eine Fortbildung, kann er vertraglich festlegen, dass Beschäftigte sich an den Kosten dafür beteiligen müssen, sollten sie die Fortbildung nicht beenden. Eine pauschale Rückzahlungspflicht wegen wiederholten Nichtablegens der zur Fortbildung gehörenden Prüfung ist aber nicht zulässig. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor (Az.: 9 AZR 187/22), auf die das Fachportal „Haufe.de“ hinweist. Gründe fürs Nichtablegen der Prüfung, die nicht in der Verantwortungssphäre des Arbeitnehmers liegen, müssten demnach von der Rückzahlungspflicht ausgenommen werden.