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Zivilrecht | 20.07.2015

Beleidigung

Ärztin lästert während Untersuchung – Patient narkotisiert, aber Handy auf Aufnahme gestellt

Schadenersatz wegen Beleidigungen während Darmspiegelung

Menschen lästern gerne übereinander. Ärzte sind da keine Ausnahme. In der Regel geschieht dies in Abwesenheit des Lästeropfers. Eine Ärztin in Virginia (USA) lästerte nun anlässlich einer Darmspiegelung über einen Patienten. Dieser befand sich wegen der Untersuchung zwar in Narkose, jedoch hatte er sein Smartphone auf Aufnahme gestellt. Und was er zu hören bekam, als er sich die Aufnahme später anhörte, hatte es in sich.

Die Ärztin spottete vor dem Operationsteam, dass sie dem Patienten während des Vorgesprächs nach fünf Minuten ins Gesicht habe schlagen wollen. Ihre Assistentin warnte sie davor, einen Hautausschlag zu berühren, da sie sonst Syphilis oder ähnliches am Arm bekommen könnte. Dies ergänzte sie mit den Worten: „Es ist wahrscheinlich Tuberkulose am Penis, also wird dir nichts passieren.“ Ferner bezeichnete sie den Patienten als Vollidioten und kündigte an, einen falschen Befund über „Hämorrhoiden“ in der Krankenakte zu vermerken.

500.000 Dollar Schadenersatz

Mit dem gespeicherten Gespräch auf dem Smartphone erhob der beleidigte Patient Klage und verlangte 1,75 Millionen Dollar Schadenersatz. Das Geschworenengericht sprach ihm 500.000 Dollar zu wegen Beleidigung sowie wegen des ärztlichen Behandlungsfehlers.

Punitive Damages: Strafzahlungen im amerikanischen Recht

Davon sind allerdings 200.000 Dollar „punitive damages“ (Entschädigung mit Strafcharakter). Dabei handelt es sich um eine spezielle Form des zusätzlichen Schadenersatzes im US-amerikanischen Recht, das u.a. der Abschreckung dient und eine Wiederholung der Tat verhindern soll. Im deutschen Recht sind solche Strafzahlungen nicht vorgesehen. Schadenersatz und Schmerzensgeld für Beleidigungen und auch ärztliche Behandlungsfehler liegen weit unterhalb der Beträge, die in amerikanischen Fällen erzielt werden können.

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