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Medienrecht und Strafrecht | 09.11.2016

Strafanzeige

„Anne-Will“-Talkshow mit Nora Illi: Rechtsanwältin zeigt Anne Will wegen Volksverhetzung an

Umstrittene Einladung

Die Talkshow „Anne-Will“ mit dem Titel „Mein Leben für Allah - Warum radikalisieren sich immer mehr junge Menschen?“ vom 06.11.2016 hat nun ein juristisches Nachspiel für Anne Will. Eine Rechtsanwältin hat Anne Will bei der Hamburger Staatsanwaltschaft angezeigt.

Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zufolge, hat eine Rechtsanwältin aus Neuruppin gegen Anne Will und „gegen die weiteren verantwortlichen Entscheidungsträger“ Strafanzeige gestellt, die den Auftritt von Nora Illi im ersten ARD-Programm „ermöglichten“. Zu ermitteln sei, heißt es in der Anzeige, die der FAZ vorliegen soll, „wegen aller in Frage kommenden Straftaten“. Die Anzeige ziele allerdings insbesondere auf den Straftatbestand der Volksverhetzung ab (§ 130 Strafgesetzbuch) ab (vgl. @ART1689@).

„Mein Leben für Allah“

„Mein Leben für Allah - Warum radikalisieren sich immer mehr junge Menschen?“ war die Frage über die Anne Will -unter anderem auch mit Nora Illi, ihres Zeichens „Frauenbeauftragte“ des „Islamischen Zentralrats Schweiz“, die vollverschleiert unter anderem Dschihad-Krieger verteidigte, diskutierte. Die Einladung von Nora Illi in die populäre ARD-Talkshow ist mittlerweile heftig umstritten. Neben Nora Illi diskutierten in der Sendung Wolfgang Bosbach, Sascha Mané, Mohamed Taha Sabri und Ahmad Mansour.

Anne Will verteidigt die Einladung von Illi

Anne Will verteidigte gegenüber der ZEIT die Einladung der vollverschleierten islamischen Fundamentalistin in ihre Talkshow. „Wir wussten, was wir tun, wenn wir Frau Illi einladen. Wir haben für uns abgewogen, ob das in diesem Kontext für uns vertretbar ist“, sagte Will der ZEIT.

Siehe auch:

Quelle: DAWR/FAZ/ZEIT/pt
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