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Verbraucherrecht | 10.10.2016

Verbraucher­schutz

Betrug und Abzocke: Finanz­aufsicht soll nach Anlage­pleiten die Verbraucher­interessen stärken

Nach bisherigen Erfahrungen müssen etwa 96 % der Verbraucher den Verlust wehrlos hinnehmen

Die Linke hat diesbezüglichen einen Antrag im Bundestag eingebracht, er wird von den Grünen unterstützt.

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Mit dem 2015 in Kraft getretenen Klein­anleger­schutz­gesetz wurden die Kompetenzen der Bundes­anstalt für Finanzd­ienstleistungs­aufsicht (BaFin) ausgeweitet. Sie ist dem „kollektiven Verbraucher­schutz“ verpflichtet. Die Befugnisse der BaFin sind auf die Verhinderung und Beendigung des Vertriebes unseriöser Anlage­modelle ausgerichtet.

Eine große Lücke im Verbraucherschutz besteht jedoch noch immer:

In den vielen Pleiten und Betrugs­fällen der vergangenen Jahrzehnte blieben die Anleger zum überwiegenden Teil auf ihrem Schaden sitzen. Die verantwortlichen Täter und ihre Helfer haben geschickt „die Spuren verwischt“, sind nicht greifbar oder wegen ihres Auslands­sitzes und markt­beherrschender Stellung ein zu mächtiger Gegner.

Beispiel:

Lehmann Brothers hatte an 50.000 Rentner in Deutschland wertlose Zertifikate verkauft. Eine Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft und eine Rating­agentur hatten das Unternehmen mit Gefälligkeits­testaten jahrelang über Wasser gehalten. Kaum ein Anleger war in der Lage, gerichtliche Maßnahmen zu ergreifen und von Schadens­ersatz zu erlangen. Eine freiwillige Schadens­wieder­gutmachung erfolgte nicht. Kaum ein Verbraucher verfügt über die finanziellen Mittel, seine Ansprüche durch­zusetzen. Rechts­schutz­versicherungen übernehmen diese Angelegenheiten nicht mehr. Nach bisherigen Erfahrungen müssen etwa 96 % der Verbraucher den Verlust wehrlos hinnehmen.

Linke will Befugnisse der BaFin erweitern

Die LINKE hat deswegen im Deutschen Bundestag gefordert, die aufsichtlichen Befugnisse der BaFin zu erweitern (hin zur „kollektiven Rechts­sicherung“). Diese muss als kompetente Behörde dafür sorgen, dass Finanzmarkt-Übeltäter und ihre Komplizen den angerichteten Schaden nicht in die Verjährung schleppen und Vorschläge zu einer Schadens­bereinigung unterbreiten.

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Diese Vorgehensweise ist in den USA üblich

Erst kürzlich hat die Investment­bank Goldmann Sachs 5 Milliarden Dollar an die Aufsichts­behörde bezahlt, von denen 3 Milliarden Dollar für geschädigte Anleger bestimmt waren.

„Betrug und Abzocke dürfen sich nicht mehr lohnen“, so die Abgeordnete Susanne Karawanskij von der Fraktion die LINKE, Mitglied im Finanzaus­schuss des Bundestages. „Wer Verbraucher schädigt, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Oft kommen die Missetaten erst nach Jahren ans Licht, und die Verbraucher können schon aus Verjährungs­gründen nichts mehr tun. Wir fordern deswegen die Bundes­regierung auf, die Schließung der erkannten Rechnungs­lücken nicht bis zum nächsten großen Skandal zu verschieben“, erklärt Susanne Karawanskij von der Fraktion die LINKE.

Meilenstein für den finanziellen Verbraucherschutz

Die entsprechende Erweiterung im deutschen Recht sei ein kleiner Schritt für den Gesetzgeber, zugleich aber ein Meilenstein für den finanziellen Verbraucher­schutz, der auch starke abschreckende Wirkung habe. Ein Produkt­geber würde sich überlegen müssen, ob ein großangelegter Fischzug unter Verbrauchern noch lohnt, wenn er mit Konsequenzen seitens der Aufsicht rechnen müsste. Denn die Anbieter schadens­relevanter Produkte wissen derzeit, dass sie kaum etwas zu befürchten haben.

Auch Bündnis 90/Die Grünen haben dem Gesetzesantrag zugestimmt

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben dem Gesetzes­antrag der Fraktion die LINKE im Finanzaus­schuss des Bundestages zugestimmt: Der rechtliche Schutz bei Kapital­anlage­betrug funktioniere in Deutschland nicht. Keine Rechts­schutz­versicherung würde solche Fälle noch abdecken. Es sei lohnenswert, Anlage­betrug zu begehen, weil mangels Versicherungs­schutz nur sehr wenige Anleger ihre Rechte einklagen würden. Betrug lohne sich noch immer in Deutschland. In anderen Ländern hätten die Finanz­aufsichts­behörden gleich­zeitig staats­anwaltschaftliche Befugnisse. Der Staat vertrete die kleinen Leute nicht mehr ausreichend.

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Bisherige Regulierung reicht nicht aus

Rechtsanwalt Peter Mattil aus München, der in 20 Jahren als Anleger­anwalt die Fälle hautnah miterlebt hat, führt aus: „Die Gesetzgeber versuchen schon, mit den Gaunereien an den Finanz­märkten mitzuhalten, aber die Regulierung reicht nicht aus. Was wir brauchen, ist eine ebenbürtige Aufsicht, die auch mal die Stirn bietet.“

Die Verbraucher­zentrale Bundes­verband (VZBV) fordert die Schließung von Lücken im kollektiven Rechts­schutz. Die Einführung gewisser Klage­instrumente (Gruppen­klage, Sammelklage) würde die Systematik kollektiven und individuellen Verbraucher­schutzes abrunden.

Quelle: Mattil&Kollegen/DAWR/ab
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