Mit dem 2015 in Kraft getretenen Kleinanlegerschutzgesetz wurden die Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgeweitet. Sie ist dem „kollektiven Verbraucherschutz“ verpflichtet. Die Befugnisse der BaFin sind auf die Verhinderung und Beendigung des Vertriebes unseriöser Anlagemodelle ausgerichtet.
Eine große Lücke im Verbraucherschutz besteht jedoch noch immer:
In den vielen Pleiten und Betrugsfällen der vergangenen Jahrzehnte blieben die Anleger zum überwiegenden Teil auf ihrem Schaden sitzen. Die verantwortlichen Täter und ihre Helfer haben geschickt „die Spuren verwischt“, sind nicht greifbar oder wegen ihres Auslandssitzes und marktbeherrschender Stellung ein zu mächtiger Gegner.
Beispiel:
Lehmann Brothers hatte an 50.000 Rentner in Deutschland wertlose Zertifikate verkauft. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und eine Ratingagentur hatten das Unternehmen mit Gefälligkeitstestaten jahrelang über Wasser gehalten. Kaum ein Anleger war in der Lage, gerichtliche Maßnahmen zu ergreifen und von Schadensersatz zu erlangen. Eine freiwillige Schadenswiedergutmachung erfolgte nicht. Kaum ein Verbraucher verfügt über die finanziellen Mittel, seine Ansprüche durchzusetzen. Rechtsschutzversicherungen übernehmen diese Angelegenheiten nicht mehr. Nach bisherigen Erfahrungen müssen etwa 96 % der Verbraucher den Verlust wehrlos hinnehmen.
Linke will Befugnisse der BaFin erweitern
Die LINKE hat deswegen im Deutschen Bundestag gefordert, die aufsichtlichen Befugnisse der BaFin zu erweitern (hin zur „kollektiven Rechtssicherung“). Diese muss als kompetente Behörde dafür sorgen, dass Finanzmarkt-Übeltäter und ihre Komplizen den angerichteten Schaden nicht in die Verjährung schleppen und Vorschläge zu einer Schadensbereinigung unterbreiten.
Diese Vorgehensweise ist in den USA üblich
Erst kürzlich hat die Investmentbank Goldmann Sachs 5 Milliarden Dollar an die Aufsichtsbehörde bezahlt, von denen 3 Milliarden Dollar für geschädigte Anleger bestimmt waren.
„Betrug und Abzocke dürfen sich nicht mehr lohnen“, so die Abgeordnete Susanne Karawanskij von der Fraktion die LINKE, Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages. „Wer Verbraucher schädigt, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Oft kommen die Missetaten erst nach Jahren ans Licht, und die Verbraucher können schon aus Verjährungsgründen nichts mehr tun. Wir fordern deswegen die Bundesregierung auf, die Schließung der erkannten Rechnungslücken nicht bis zum nächsten großen Skandal zu verschieben“, erklärt Susanne Karawanskij von der Fraktion die LINKE.
Meilenstein für den finanziellen Verbraucherschutz
Die entsprechende Erweiterung im deutschen Recht sei ein kleiner Schritt für den Gesetzgeber, zugleich aber ein Meilenstein für den finanziellen Verbraucherschutz, der auch starke abschreckende Wirkung habe. Ein Produktgeber würde sich überlegen müssen, ob ein großangelegter Fischzug unter Verbrauchern noch lohnt, wenn er mit Konsequenzen seitens der Aufsicht rechnen müsste. Denn die Anbieter schadensrelevanter Produkte wissen derzeit, dass sie kaum etwas zu befürchten haben.
Auch Bündnis 90/Die Grünen haben dem Gesetzesantrag zugestimmt
Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben dem Gesetzesantrag der Fraktion die LINKE im Finanzausschuss des Bundestages zugestimmt: Der rechtliche Schutz bei Kapitalanlagebetrug funktioniere in Deutschland nicht. Keine Rechtsschutzversicherung würde solche Fälle noch abdecken. Es sei lohnenswert, Anlagebetrug zu begehen, weil mangels Versicherungsschutz nur sehr wenige Anleger ihre Rechte einklagen würden. Betrug lohne sich noch immer in Deutschland. In anderen Ländern hätten die Finanzaufsichtsbehörden gleichzeitig staatsanwaltschaftliche Befugnisse. Der Staat vertrete die kleinen Leute nicht mehr ausreichend.
Bisherige Regulierung reicht nicht aus
Rechtsanwalt Peter Mattil aus München, der in 20 Jahren als Anlegeranwalt die Fälle hautnah miterlebt hat, führt aus: „Die Gesetzgeber versuchen schon, mit den Gaunereien an den Finanzmärkten mitzuhalten, aber die Regulierung reicht nicht aus. Was wir brauchen, ist eine ebenbürtige Aufsicht, die auch mal die Stirn bietet.“
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert die Schließung von Lücken im kollektiven Rechtsschutz. Die Einführung gewisser Klageinstrumente (Gruppenklage, Sammelklage) würde die Systematik kollektiven und individuellen Verbraucherschutzes abrunden.