Kurz vor Weihnachten erhielten die Anleger der LeaseTrend AG überraschende Post. Die Beteiligungen aus den Jahren 2000/2001 sahen Mindestlaufzeiten bis zu 15 Jahren vor. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündige nun die LeaseTrend AG die Beteiligungen zum 31.12.2020. Gleichzeitig wird den Anlegern angeboten, auf die Rückzahlung eines Teils der Ausschüttungen zu verzichten, wenn sie einen erheblichen Betrag hiervon kurzfristig zahlen.
Verlust von 2018 soll zugrunde gelegt werden
Hintergrund der Forderung ist, dass die Verträge nach der Beendigung abzurechnen sind. Dazu sieht der Gesellschaftsvertrag eine bestimmte Vorgehensweise vor. Anleger werden an den Verlusten bis zur Höhe der erhaltenen Ausschüttungen beteiligt bzw. müssen im schlimmsten Falle nach dem Gesellschaftsvertrag zurückzahlen. Da diese Berechnung aber sehr aufwendig ist, möchte die LeaseTrend AG diese Berechnung umgehen.
Um eine einvernehmliche Lösung zu finden, sollen sich die Anleger nun bei Herrn RA Hoffmann melden. Da angeblich die Verluste noch weiter steigen, soll der Verlust für 2018 zugrunde gelegt werden und Anleger sollen einen geringeren Betrag zurückzahlen.
LG Coburg hat Bedenken an Richtigkeit der Berechnung
Vorsicht vor diesem „Angebot“: Wenn es tatsächlich so ist, dass sich die Verluste weiter erhöhen, dann macht dies im Ergebnis keinen Unterschied, denn die Rückzahlungsverpflichtung des Anlegers ist ohnehin auf die erhaltenen Ausschüttungen begrenzt. Ein höherer Verlust hat also keine Auswirkungen.
Fakt ist, dass die LeaseTrend AG nur die Anleger schnell zu Zahlungen bewegen will, um sich einer gerichtlichen Klärung zu entziehen. Hintergrund dürfte u.a. auch sein, dass z.B. das LG Coburg Bedenken an der Richtigkeit der Berechnung der LeaseTrend AG geäußert hat.
„Schwesterfonds“ NordLease AG scheitert mit Klage
Die NordLease AG konnte bei dem Fonds mit identischen vertraglichen Regelungen – in einem gerichtlichen Verfahren die ordnungsgemäße Berechnung bis jetzt nicht belegen. Daher hat LG Coburg hat in einem von uns geführten Verfahren darauf verwiesen, dass die Berechnung des Anspruches nicht schlüssig dargetan sei. Die NordLease AG hat daraufhin eine Klageabweisung in Form eines Versäumnisurteils hinnehmen müssen. Dieses Verfahren ist zwar noch nicht abgeschlossen, aber die dortigen Aspekte lassen sich auch auf die LeaseTrend AG übertragen.
Voraussetzung für Fälligkeit der Forderung nicht gegeben
Derzeit besteht also kein Zahlungsanspruch gegen die Anleger. Voraussetzung für die Fälligkeit der Forderung ist, dass der Anspruch richtig berechnet wird. Genau das will die LeaseTrend AG umgehen, weil sie es offensichtlich nicht kann oder will.
Berechnung fordern/Klärung im Einzelfall
Ein fälliger Anspruch kann nur entstehen, wenn es eine formal zutreffende Berechnung gibt. Es muss nicht in jedem Fall ein gerichtliches Verfahren geführt werden. Es sollten aber zumindest die Grundlagen für eine Forderung bekannt sein. Das sollten Anleger auch einfordern. Erst danach zeigt sich, ob es überhaupt einen Anspruch gibt.
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