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Zivilrecht | 29.08.2017

Air Berlin Bürg­schaften

Eil­verfahren: Germania will Bürg­schaften der Bundes­republik für Darlehen an Air Berlin stoppen

Germania hält Genehmigung der Beihilfen durch Europäische Kommission für notwendig

Die Germania Fluggesellschaft mbH hat ein Eil­verfahren beim Landgericht Berlin eingeleitet, durch das der Bundes­republik Deutschland untersagt werden soll, für einen 150-Millionen-Kredit der Kredit­anstalt für Wieder­aufbau zu Gunsten von Air Berlin Bürg­schaften zu gewähren, bevor nicht die Europäische Kommission diese Form der Beihilfe genehmigt hat. Das Landgericht Berlin will über diesen Antrag am 15. September 2017 verhandeln.

Bundesregierung will durch Bürgschaften Übergangskredit absichern

Wie berichtet, haben die Air Berlin PLC & CO Luft­verkehrs KG und ihre persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin), die Air Berlin PLC , einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenz­verfahrens gestellt. Die Bundes­regierung hat angekündigt, einen durch Bürg­schaften abgesicherten Übergangs­kredit von 150 Mio. EUR durch die KfW zur Verfügung zu stellen, um zu vermeiden, dass der Flugbetrieb aufgrund des Insolvenz­antrags eingestellt werden müsse.

Bürgschaften dürfen nicht ohne Zusage der Europäische Kommission genehmigt werden

Germania hat das Eil­verfahren mit dem Ziel beantragt, der Bundes­republik zu untersagen, Bürg­schaften zu stellen, die nicht markt­üblichen Bedingungen entsprechen, bevor die Europäische Kommission diese Art der Beihilfe genehmigt hat. Der Antrag richtet sich gegen die Bundes­republik, vertreten durch drei Bundes­ministerien: Bundes­ministerium für Verkehr und digitale Infra­struktur, für Wirtschaft und Energie und der Finanzen.

Hilfsweise hat Germania beantragt, für den Fall, dass solche Bürg­schaften bereits gestellt worden seien, die Bundes­republik zu verpflichten, die Bürg­schaften rückabzuwickeln und abzuwarten, bis die Europäische Kommission dies genehmigt habe.

Lufthansa AG wird bevorzugt behandelt

Zur Begründung hat Germania angeführt, dass die Bundes­republik beabsichtige, die Lufthansa AG einseitig zu bevorzugen. Mit dieser Luftfahrt­gesellschaft solle ein „deutscher Champion“ geschaffen werden, der die wesentlichen Vermögenswerte von Air Berlin zum Nachteil der Wettbewerber, des freien Wettbewerbs und der Kunden übernehmen solle. Damit würde die Bundes­republik mittelbar ein privat­wirtschaftliches Übernahme­verfahren zu Gunsten eines einzelnen Anbieters beeinflussen und dessen markt­beherrschende Stellung weiter verstärken.

Gewährung von Beihilfen verstößt gegen Europarecht

Den Bürg­schaften stehe keine markt­konforme Gegen­leistung gegenüber. Die Begründung der Bundes­republik, die Bürg­schaften seien notwendig, um den Flugbetrieb der nächsten Zeit zu sichern, sei nicht nachvollziehbar. Zugleich verstoße die Gewährung dieser Beihilfen gegen Europarecht. Die Interessen der Kunden, die bereits Flüge für die nächste Zeit gebucht hätten, könnten auch auf andere Weise sicher­gestellt werden, z.B. durch Maßnahmen wie schon in früheren Krisen­zeiten bei der Insolvenz von Reise­veranstaltern oder anderen Fluggesellschaften (im Februar 2012) oder indem die Kunden auf andere Verkehrs­wege oder –träger ausweichen.

Quelle: Kammergericht Berlin/DAWR
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