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Verkehrsrecht | 27.06.2014

Warnwesten im Auto sind ab 1.7.2014 Pflicht

Spätestens ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste vorhanden sein. Wer keine Warnweste dabei hat, dem droht ein Bußgeld von 15 Euro.

Pünktlich zu den Sommerferien 2014 endet eine Übergangsregelung im Straßenverkehr: Demnach ist es ab dem 01. Juli 2014 für PKW-Fahrer auf deutschen Straßen verpflichtend, mindestens eine Warnweste mit sich zu führen!

15 Euro Bußgeld

Die Regelung, die sich seit August 2013 in einer Übergangsphase befand, kann dementsprechend nun von der Polizei kontrolliert und bei Nichtbeachtung mit Bußgeldern bis zu 15 Euro belegt werden.

Warnweste der Norm: EN ISO 20471:2013

Deshalb ist es für Autofahrer ratsam, sich spätestens jetzt eine Warnweste zuzulegen. Die Warnweste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.

Warnwestenpflicht in Pkw, Lkw und Bussen

Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder und Wohnmobile bleiben ausgenommen. Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.

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