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Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht | 10.09.2014

„Wenn nicht jetzt, wann dann“: Höhner erwirken einstweilige Verfügung gegen NPD

Die Kölner Kultband „Die Höhner“ hat nach einem Bericht des Kölner Stadt Anzeigers eine einstweilige Verfügung gegen die rechtsextreme NPD erwirkt. Die NPD darf auf Wahlkampfveranstaltungen nicht mehr den Hit „Wenn nicht jetzt, wann dann“ spielen.

Die Höhner bedankten sich auf ihrer Facebook-Seite bei allen, die sie über die Tatsache informiert hatten, dass die NPD die Songs der Höhner für ihre Zwecke nutzt. „Ohne das Forum facebook und die Kontaktaufnahme einer ganzen Reihe von Usern, hätten wir möglicherweise nicht so rasch reagieren können“, schreiben die Höhner.

Die Höhner haben aber auch eine Bitte an ihre Fans: „Sollte es trotz dieser einstweiligen Verfügung, die derzeit gültig ist und von der wir nicht wissen, wie lange sie Bestand haben wird, trotzdem Aktionen der NPD geben, bei denen unsere Songs benutzt werden - so zögert nicht, uns einen Hinweis zu geben. Das gilt ebenso für Musiktitel unserer geschätzten Kolleginnen und Kollegen.“

Die NPD spielt auf ihren Wahlkampveranstaltungen auch Songs anderer Künstler, wie z.B. von Helene Fischer. Fischer hatte auch eine einstweilige Verfügung gegen die NPD erwirkt. Nach einem Widerspruch der NPD wurde die einstweilige Verfügung vom Landgericht Erfurt aber wieder aufgehoben. Siehe: „Atemlos“: NPD darf Helene-Fischer-Song auf Wahlkampfveranstaltungen öffentlich spielen

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