[25.02.2016] Nicht erst seit der Presseerklärung zu den BGH Entscheidungen „Tauschbörse I-III Urteile vom 11. Juni 2015 – I ZR 19/14, I ZR 21/14 und I ZR 75/14) stellt sich die Frage, auf welche Art und Weise Eltern verpflichtet sind, ihre minderjährigen Kinder bei erstmaliger Überlassung des Internetanschlusses darüber zu belehren, dass die Benutzung von Tauschbörsen rechtswidrig und damit verboten ist, wenn urheberrechtlich geschützte Werke getauscht werden und kein Einverständnis der entsprechenden Urheber vorliegt.