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Strafrecht | 13.10.2022

Trickbetrug

Erneute Warnung vor Trick­betrügereien nach sogenannten „Schock­anrufen„

Gemeinsame Information des Amts­gerichts Hannover und der Polizei­direktion Hannover

Am Montag, den 10.10.2022, ist es im Bereich des Amts­gerichts Hannover zum wieder­holten Male zu drei Trick­betrügereien nach sogenannten Schock­anrufen gekommen.

Bei Schock­anrufen geben sich die Betrüger am Telefon als Verwandte oder Polizei­beamte/Rechts­anwälte oder Ähnliches aus und gaukeln die Notlage eines Familien­mitglieds vor, für welche sie einen hohen Geldbetrag benötigen. Nur durch die sofortige Zahlung des Geldbetrags in bar habe der Verwandte keine straf­rechtliche Verfolgung zu befürchten.

In zwei Fällen konnte der Betrugsversuch verhindert werden

In den drei aktuellen Fällen sollte das Familien­mitglied sich bei einem Haftrichter des Amts­gerichts Hannover befinden. Die Betroffenen sollten einen mittleren fünfstelligen Bargeld­betrag als Kaution zahlen und im Bereich des Amts­gerichts übergeben, da die nahen Angehörigen anderenfalls ebenfalls inhaftiert würden. In zwei Fällen konnte der Betrugs­versuch durch die Angehörigen des Wacht­meister­dienstes des Amts­gerichts aufgedeckt und eine Übergabe verhindert werden. In einem Fall kam es indes zur Übergabe eines größeren Geld­betrages außerhalb des Gebäudes des Amts­gerichts.

Es gelten folgende Hinweise der Polizei:

  • Bedenken Sie: Es gibt keine Fälle, in denen eine sofortige Zahlung für beispiels­weise eine medizinische Behandlung notwendig ist.
  • Wichtig ist: Sonder­behandlungen oder andere Verfahrens­weisen im Kontext von Straf­verfahren gibt es nicht. Es gelten staatliche Einspruchs­fristen, weshalb Sie bei sofortigen Auf­forderungen zu Zahlungs­leistungen etc. misstrauisch werden sollten.
  • Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.
  • Lassen Sie sich am Telefon keine Informationen über Angehörige und Freunde entlocken.
  • Merken Sie sich die Telefon­nummer des Anrufers.
  • Rufen Sie zur Über­prüfung Ihre Angehörigen unter den Ihnen bekannten Rufnummern an und / oder erzählen Sie einer Person Ihres Vertrauens von den Anrufen.
  • Informieren Sie die Polizei unter der Telefon­nummer 110.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie im Zweifel einfach auf.
Quelle: PM des AG Hannover/DAWR/ab
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