Quelle: DAWR
Einige Flüchtlinge sind in Berlin in Turnhallen untergebracht. Das schützt sie aber dennoch nicht vor dem Rundfunkbeitrag. Der Rundfunkbeitrag hat am 1.1.2013 die alte Rundfunkgebühr (auch: GEZ-Gebühr genannt) abgelöst. Der neue Rundfunkbeitrag ist sehr umstritten und es gibt mittlerweile zahlreiche Klagen gegen den Rundfunkbeitrag.
Zahlungsaufforderungen an hunderte Asylbewerber
Nach einem Bericht der Tageszeitung „Berliner Morgenpost“ haben hunderte Asylbewerber Zahlungsaufforderungen vom Rundfunkbeitragsservice erhalten. Dass die Flüchtlinge in Massenunterkünften Schutz gefunden haben, stört die Einzugzentrale nicht.
Absurd
Die Zehlendorfer SPD-Abgeordnete Ina Maria Czyborra hält die Schreiben für absurd. „Wir schaffen es nicht, die Flüchtlinge vernünftig unterzubringen, fordern aber den Rundfunkbeitrag von ihnen,“ zitiert die Berliner Morgenpost die Abgeordnete.
Meldedaten von der Behörde
Wie jetzt bekannt wurde ist es gang und gäbe, dass Flüchtlinge Schreiben vom Rundfunkbeitragsservice erhalten. Das geschieht sobald sie bei den Behörden gemeldet sind. Die „Rundfunkgebührenzentrale“ könne nämlich nicht erkennen, wo eine gemeldete Person lebt. So könne es vorkommen, dass ein Flüchtling, der in einer Massenunterkunft wie z.B. einer Turnhalle untergebracht ist, die Aufforderung erhält, die neue Rundfunkabgabe zu zahlen.
Übrigens sind Asylbewerber grundsätzlich von dem Rundfunkbeitrag befreit. Aber das steht auf einem anderen Blatt.
Rundfunkbeitrag sinkt zum 1. April 2015
Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 17,98 Euro im Monat. Zum 1. April 2015 soll er auf 17,50 Euro ermäßigt werden.
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