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Vertragsrecht | 13.10.2014

Branchenbuchabzocke

Deutsches Gewerbeverzeichnis auf Kundenfang: Vorsicht!

SI Rechtsanwaltsgesellschaft warnt vor dubioser E-Mail des Deutschen Gewerbeverzeichnis

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Der Name „Deutsches Gewerbeverzeichnis“ klingt sehr amtlich. „Deutsches Gewerbeverzeichnis“ klingt auch sehr wichtig. Das was sich „Deutsches Gewerbeverzeichnis“ nennt, ist in Wahrheit ein privater Anbieter.

Unter der Bezeichnung „Deutsches Gewerbeverzeichnis“ geht ein neues Branchenbuch unter Gewerbetreibenden auf Kundenfang: Das Deutsche Gewerbeverzeichnis verschickt E-Mails unter dem Absender „Veronika Kaiser Abt. 2/9“ mit der E-Mail-Adresse „info@gewerbe-verzeichnis-deutschland.com“.

Eintragungsantrag wird per E-Mail verschickt

Den E-Mails des Deutschen Gewerbeverzeichnisses ist jeweils ein „Eintragungsantrag“ beigefügt. Die angeschriebenen Unternehmer werden gebeten, diesen Antrag auszufüllen und zurückzusenden. Wer dieser Aufforderung nachkommt und seine Unternehmensdaten einträgt, unterschreibt und an das Deutsche Gewerbeverzeichnis zurücksendet, sitzt sodann in der Vertragsfalle.

271 Euro Vertragskosten

Die E-Mail und das Formular des Deutschen Gewerbeverzeichnisses sind so gestaltet, dass sie einen amtlichen Eindruck machen. Die Adressaten gehen deshalb oftmals davon aus, dass es sich um ein behördliches Schreiben handele, welches sie beantworten müssen. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch um ein Vertragsformular eines privaten Branchenbuch¬anbieters. Im Kleingedruckten ist der Preis versteckt: 271 Euro pro Jahr.

Deutsches Gewerbeverzeichnis - Wer steckt dahinter?

Dass es sich um kein seriöses Angebot handelt und hier lediglich die altbekannte Branchenbuch-Masche genutzt wird, um Unternehmer in eine Vertragsfalle zu locken, dürfte spätestens klar werden, wenn die Rechnung kommt. Interessant an dem Vorgehen des Deutschen Gewerbeverzeichnisses ist allerdings, dass keinerlei Namen oder Kontaktadresse genannt werden. Weder in der E-Mail noch in dem beigefügten Formular wird eine Adresse des Gewerbeverzeichnisses genannt - genauso wenig wie der Name des Unternehmens oder der Person, die dahinter steht. Auch wird nicht erwähnt, worum es sich bei dem Gewerbeverzeichnis handelt. Soll es ein Online-Branchenbuch sein? Die Internetadresse „www.gewerbe-verzeichnis-deutschland.com“ wird jedenfalls nicht mehr genutzt. Sie führt lediglich zu der Fehlermeldung: „This Account Has Been Suspended.“

Bereits Rechnung vom Deutschen Gewerbeverzeichnis erhalten

Wenn Sie das Vertragsformular ausgefüllt haben und eine Rechnung erhalten, sollten Sie diese nicht voreilig bezahlen. Fragen Sie zuvor Ihren Rechtsanwalt, ob eine Zahlungsverpflichtung besteht und wie Sie sich verhalten sollten. Gern können Sie sich auch an die SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wenden. Sie finden auf unserer Webseite weitere Informationen. Dort finden Sie auch eine Liste von dubiosen Branchenbuchanbietern.

Was Sie tun können

Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät weiterhin: Kämpfen Sie für Ihr Recht! Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hilft Ihnen bundesweit schnell und effektiv. Wir führen die nötige Korrespondenz, um Ihre rechtlichen Beziehungen zu den Betreibern des Deutschen Gewerbeverzeichnisses zu beenden und Ihre Rechte zu verteidigen. Dabei sind die Rechtsanwaltsgebühren überschaubar. Wir bieten Ihnen aktuell an, Sie zum Pauschalhonorar von 178,50 Euro (150,00 Euro netto zzgl. 19 % USt.) außergerichtlich zu vertreten.

Neu: Sofortauftrag per E-Mail oder Fax:

Oder beauftragen Sie uns einfach per E-Mail (an info@si-recht.de) oder Fax (+ 49 (0)30 8 871 0 482). Senden Sie uns folgende Angaben:

  • Ihren Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Faxnummer und Telefonnummer
  • Ihren Auftrag: Wir benötigen Ihre verbindliche Erklärung, dass Sie uns beauftragen. Hierzu genügt ein Satz (Ich beauftrage Sie mit der außergerichtlichen Wahrnehmung meiner Interessen in Sachen ______ ./. ______ ).
  • Ihre Korrespondenz mit der Gegenseite (das Vertragsformular, Rechnungen, Mahnungen, Anwaltsschreiben, sowie Ihre Schreiben an die Gegenseite). Diese Unterlagen können Sie uns per E-Mail, Fax oder Post zusenden.

Wir antworten Ihnen innerhalb eines Werktages und bestätigen Ihnen den Auftrag. Bei Fragen können Sie sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail über den Sachstand informieren.

Kostenlose telefonische Erstinformation

Nutzen Sie unverbindlich die Kanzlei-Hotline (0)30 3 100 4 400 für weitere Informationen. Die Rechtsanwälte der S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besprechen mit Ihnen gerne das weitere Vorgehen und beantworten Ihre Fragen im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Erstinformation.

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