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Vertragsrecht | 19.01.2018

Branchen­buch­abzocke

Kosten­pflichtiger „Branchen Neueintrag“: Deutsche Gewerbe­einträge S.L.U. storniert Vertrag

Ein Vorgehen gegen das Unternehmen kann erfolgs­versprechend und somit ratsam sein

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Deutsche Gewerbe­einträge S.L.U. storniert Vertrag über „Branchen Neueintrag“

Wer eine Rechnung oder sonstige Zahlungs­aufforderung der Deutsche Gewerbe­einträge S.L.U. wegen eines „Branchen Neueintrags“ erhalten hat, hat gute Chancen nichts an das Unternehmen zahlen zu müssen. Denn es ist uns gelungen, die Deutsche Gewerbe­einträge S.L.U. zur Stornierung des angeblich fern­mündlich zustande gekommenen Vertrags zu bewegen. Die Vertrags­stornierung zeigt, dass ein Vorgehen gegen das Unternehmen erfolgs­versprechend und somit ratsam sein kann.

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Anwaltliche Hilfe

Wer daher eine Rechnung oder sonstige Zahlungs­aufforderung von der Deutsche Gewerbe­einträge S.L.U. wegen eines angeblich beauftragten kosten­pflichtigen „Branchen Neueintrags“ erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie unseren Haupt­beitrag zur Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchen­buch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

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