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Schadensersatzrecht | 21.10.2019

Abgas­skandal

Zwangs­rückruf für Mercedes-Diesel­fahrzeugen mit Abgasnorm EURO 5 an

Rückruf wegen unzulässiger Abschalt­einrichtungen

Daimler behauptet zwar immer wieder, dass es bei Mercedes-Diesel­fahrzeugen keine Manipulationen der Abgaswerte gegeben habe. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sieht das allerdings offenbar völlig anders und hat den Autobauer erneut zu einem Zwangs­rückruf verdonnert, wie Daimler am 11. Oktober 2019 bestätigte.

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Hundert­tausende Diesel verschiedener Mercedes-Modelle der Abgasnorm Euro 5 und dem Motor OM 651 müssen in die Werkstatt geordert werden, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann. Das KBA hat den Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalt­einrichtung angeordnet. Welche Modelle konkret und wie viele Fahrzeuge betroffen sind, ist noch nicht bekannt. Daimler geht aber von einer mittleren sechsstelligen Zahl aus. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge, die bis Juni 2016 produziert wurden.

Europaweit rund 260.000 Mercedes Sprinter betroffen

Von dem Rückruf betroffen dürften europaweit rund 260.000 Mercedes Sprinter mit der Schadstoff­klasse Euro 5 sein. Hier hatte das KBA bereits ein Anhörungs­verfahren gegen Daimler wegen des Verdachts einer unzulässigen Abschalt­einrichtung eingeleitet. Dabei ist es Daimler offenbar nicht gelungen, den Vorwurf einer unzulässigen Abschalt­einrichtung zu entkräften, so dass das KBA jetzt den Rückruf für den Sprinter und andere Mercedes-Modelle angeordnet hat.

Rückruf von Modellen bereits im vergangenen Jahr

Ganz überraschend kommt die Entwicklung nicht. Erst im Juni 2019 hatte das KBA den Rückruf für den Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 wegen einer illegalen Abschalt­einrichtung angeordnet. Dabei drehte es sich um die sog. Kühl­mittel-Soll­wert-Temperatur­regelung. Sie sorgt dafür, dass die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß nicht überschritten werden – allerdings nur im Prüfmodus und nicht im normalen Straßen­verkehr.

Daimler hat Widerspruch gegen Rückruf eingelegt

Daimler räumte ein, dass die Funktion in verschiedenen Mercedes-Baureihen zum Einsatz kommt. Allerdings ist sie laut Daimler auch legal. Deshalb legte der Stuttgarter Autobauer auch jetzt wieder Widerspruch gegen den Rückruf ein, wird ihn aber durchführen. Da die beanstandete Funktion noch in weiteren Baureihen verwendet und die Prüfungen des KBA noch nicht abgeschlossen sind, könnten noch weitere Rückrufe folgen.

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Prüfen Sie einfach Ihren Anspruch auf Entschädigung

Erst im vergangenen Jahr musste Daimler europaweit fast 700.000 Diesel mit der Abgasnorm Euro 6b zurückrufen. Nun steht ein Rückruf in ähnlicher Größenor­dnung bei Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 an. „Abgas­manipulationen bei Daimler kommen scheibchen­weise ans Licht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, Brüllmann Rechts­anwälte, aus Stuttgart. Ähnlich wie im VW-Abgas­skandal können betroffene Mercedes-Kunden Schadens­ersatz­ansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalt­einrichtung geltend machen. Verschiedene Gerichte haben Daimler deshalb schon zum Schadens­ersatz verurteilt.

Sprechen Sie uns an

Die Kanzlei Brüllmann Rechts­anwälte ist Kooperations­partner der IG Diesel­skandal und bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten an.

Mehr Informationen:

www.bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag/

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