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Insolvenzrecht | 17.02.2017

Reform des Insolvenz­rechts

Bundestag beschließt Reform der Insolvenz­anfechtung: Mehr Schutz von Arbeit­nehmer­einkommen im Insolvenz­fall

Unternehmen sollen saniert und nicht zerschlagen werden

Der Deutsche Bundestag hat nach langen Verhandlungen eine Reform des Insolvenz­anfechtungs­rechts beschlossen.

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Mit dem Gesetz werden unter anderem Arbeits­einkommen künftig vor Rück­forderungen im Insolvenz­fall geschützt. Dazu gaben der Vorsitzende der Arbeit­nehmer­gruppe der CDU/CSU-Bundestags­fraktion, Peter Weiß, und die Stellvertretende Vorsitzende der Arbeit­nehmer­gruppe und rechtspolitische Sprecherin der Unions­fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker ihre Erklärungen ab.

Peter Weiß: „Das Gesetz ist ein großer Wurf für Arbeit­nehmer, deren Betriebe in ein Insolvenz­verfahren geraten.

Insolvenzverwalter konnte Lohn zurück fordern

Die Gesetzes­änderung beendet einen geradezu widersinnigen rechtlichen Zustand, für den es in der Gesellschaft keinerlei Verständnis oder Akzeptanz gibt. Ausgerechnet die Bereitschaft von Arbeit­nehmern, sich mit ihrer Arbeits­leistung für den Fortbestand des möglicher­weise kriselnden Betriebes einzusetzen, konnte sich für diese bislang negativ auswirken. War der Lohn verspätet ausgezahlt worden, so konnte dieser nach der Rechtsprechung des Bundes­gerichts­hofs im Insolvenz­verfahren nachträglich zurück­gefordert werden. Der Arbeit­nehmer hätte aufgrund der verspäteten Lohnzahlung doch davon ausgehen können, dass der Betrieb in Schwierig­keiten ist, so die Argumentation. Es hätte ihm also freigestanden, seine Arbeits­leistung in Konsequenz dessen nicht mehr zu erbringen. Wir sorgen nun dafür, dass solche Rück­forderungen in Zukunft nicht mehr erfolgreich sein werden.“

Löhnen können nun nicht mehr zurückgefordert werden

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Zugunsten der Arbeit­nehmer verändern wir verschiedene Stell­schrauben im Insolvenz­recht. Zum einen ist künftig praktisch ausgeschlossen, dass ein Insolvenz­verwalter Rück­forderungen von Löhnen auf eine sogenannte Vorsatz­anfechtung stützt, die bisher im Extremfall bis zu zehn Jahre zurückreichen kann. Zum anderen stellen wir klar, dass Arbeits­einkommen auch bei verspäteter Zahlung in der Regel als Bar­geschäft eingeordnet wird und damit dem Zugriff im Insolvenz­verfahren entzogen ist.

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Insolvenzrecht als wirksames Instrument zur Sanierung von Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen

Bei der gesamten Reform war uns als Union wichtig, dass das Insolvenz­recht als wirksames Instrument zur Sanierung von Unternehmen und zur Sicherung von Arbeits­plätzen erhalten bleibt. Wir haben uns vehement dafür eingesetzt, dass es nicht zu Privilegien für den Fiskus und andere öffentlich-rechtliche Gläubiger kommt. Wenn man solchen Forderungen nachkäme, würde es häufig keine reelle Chance für eine Sanierung geben und es bliebe nur die Zer­schlagung des Unternehmens. Ein solches Szenario konnten wir glücklicherw­eise verhindern.“

Quelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion/DAWR/ab
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