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Vertragsrecht | 21.07.2011

Branchenbuchabzocke

Gewerbeauskunft Zentrale: Mündliche Abreden taugen nichts

Der Ärger mit der Gewerbeauskunft Zentrale geht weiter

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Unsere Kanzlei vertritt mittlerweile eine ganze Reihe von Gewerbetreibenden, die sich von der GWE Wirtschaftsinformations GmbH „über den Tisch gezogen“ fühlen. In diesem Zusammenhang wollen wir vor mündlichen Absprachen mit der Gewerbeauskunft Zentrale warnen.

Das Schreiben der GWE, was zunächst wie ein unverfängliches (amtliches) Formular aussieht, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ein Angebot, das man - wenn man es denn ausfüllt und zurückfaxt - mit 956,40 Euro plus Umsatzsteuer bezahlen muss.

Unerwartete Rechnung

Leider sehen das viele Gewerbetreibende nicht. Erst mit der ersten Rechnung durch die GWE Wirtschaftsinformations GmbH wird vielen klar, was geschehen ist. Man hat einen Eintrag in einem Internetverzeichnis bestellt. Der Vertrag läuft zwei Jahre und verlängert sich automatisch, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Frist schriftlich per Einschreiben gekündigt wird.

Vorsicht vor Telefonaten

Wenn Sie mit der GWE telefonieren sollten und mündlich Absprachen treffen, seien Sie vorsichtig. Wenn Ihnen ein Mitarbeiter der GWE „aus Kulanz“ einen Teil der Rechnung erlässt, und Sie daraufhin bezahlen, kann Ihnen dies als Anerkenntnis des Vertrags ausgelegt werden. Im zweiten Vertragsjahr müssen Sie dann eine neue Rechnung - diesmal wieder über den vollen Betrag - fürchten. Vorsicht auch vor Versprechungen am Telefon: Mündliche Absprachen können Sie später nicht beweisen. Führen Sie Ihre Korrespondenz in wichtigen Angelegenheiten immer schriftlich.

Anwaltliche Hilfe

Für den Fall, dass Sie eine - kostenpflichtige - Vertragsbeziehung mit der GWE Wirtschaftsinformations GmbH nicht wissentlich wollten und sich „reingelegt fühlen“, raten wir Ihnen dringend, die Hilfe eines Anwalts Ihres Vertrauens in Anspruch zu nehmen.

Rechtsanwaltsgebühren für die Abwehr eines GWE-Anspruchs

Der beste Schutz ist: Gar nicht erst unterschreiben. Aber auch wer bereits unterschrieben hat: Kämpfen Sie für Ihr Recht! Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hilft Ihnen bundesweit schnell und effektiv. Wir führen die nötige Korrespondenz, um Ihre rechtlichen Beziehungen zur Gewerbeauskunft Zentrale zu beenden und Ihre Rechte zu verteidigen. Dabei sind die Rechtsanwaltsgebühren überschaubar. Wir bieten Ihnen aktuell an, Sie zum Pauschalhonorar von 178,50 Euro (150,00 Euro netto zzgl. 19 % USt.) außergerichtlich zu vertreten.

Kostenlose telefonische Erstinformation

Nutzen Sie unverbindlich die Kanzlei-Hotline (0)30 3 100 4 400 für weitere Informationen. Die Rechtsanwälte der S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besprechen mit Ihnen gerne das weitere Vorgehen und beantworten Ihre Fragen im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Erstinformation.

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