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Sozialversicherungsrecht | 26.09.2011

Betriebsrente

Sozialabgaben schmälern Betriebsrente - bis auf eine Ausnahme

Schützen Sie Ihre Betriebsrente vor dem Zugriff der gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse

Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH informiert über ein Schlupfloch bei der Sozialabgabenpflichtigkeit von Betriebsrenten und Lebensversicherungen. Lassen Sie den Beitragsbescheid Ihrer gesetzlichen Krankenkassen auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen. Denn nicht selten ziehen Krankenkassen Beiträge zu Unrecht ein. Betroffene haben die Möglichkeit, diese zurückzufordern.

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Viele Rentner, die mit einer Betriebsrente für ihr Alter vorgesorgt zu haben glauben, erleben mit dem Auszahlungsbescheid ihrer Versicherung die große Überraschung: Auf Betriebsrenten aus einer Direktversicherung sind Sozialabgaben für die gesetzliche Kranken- und Pflegekasse zu bezahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Rente auf einen Schlag als Einmalzahlung oder als monatliche Rente ausgezahlt wird.

Kein Vertrauensschutz - Auch vor Jahrzehnten abgeschlossene Betriebsrentenverträge sind betroffen

Betroffen sind auch Rentenempfänger, die ihre Rentenverträge vor Jahrzehnten abgeschlossen haben und jetzt erheblich weniger ausgezahlt bekommen, als sie dachten. Es trifft also gerade diejenigen hart, die den Aufforderungen der Politik gefolgt sind und zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorgesorgt haben. Ihr Vertrauen in die zusätzliche Absicherung durch die Betriebsrente stellt sich im Nachhinein als unberechtigt heraus. Sie werden nun durch eine nachträgliche Gesetzesänderung zur Kasse gebeten.

Bundesverfassungsgericht bestätigt Gesetzesreform - bis auf eine Ausnahme

Hiergegen gerichtete Klagen sind vor allen Instanzgerichten bis hin zum Bundessozialgericht gescheitert. Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtslage bestätigt - bis auf eine Ausnahme, auf die die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hinweist: Wer die Direktversicherung (Betriebsrente oder Lebensversicherung) nach Ausscheiden aus dem Betrieb selbst bezahlt hat und selbst als Versicherungsnehmer eingetragen war, muss keine Sozialbeiträge abführen.

Krankenkassen ignorieren teilweise das Bundesverfassungsgerichtsurteil

Dieser Ausnahmetatbestand wird von den gesetzlichen Krankenkassen teilweise nicht beachtet. Aufgrund der komplizierten Rechtslage bemerken die Betroffenen dies oftmals leider nicht - was zu beträchtlichen finanziellen Einbußen führt. Teilweise weigern sich die Kassen auch, ihre zu hohen Beitragsbescheide im Nachhinein wieder zu ändern.

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S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH setzt Ihre Ansprüche gegenüber der Krankenkasse durch

Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Betroffene: Gerne überprüfen wir Ihre Betriebsrente und die Beitragsbescheide Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Sofern Ihnen Ansprüche gegen Ihre Krankenversicherung zustehen, machen wir diese für Sie geltend und führen das erforderliche Widerspruchsverfahren gegen die Kasse. Auch wenn Sie bereits in der Vergangenheit zu hohe Sozialbeiträge bezahlt haben: Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstreitet für Sie die Rückerstattung zu viel bezahlter Beiträge.

Pauschalhonorar für Rechtsberatung

Kämpfen Sie für Ihr Recht! Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hilft Ihnen bundesweit schnell und effektiv. Wir bieten Ihnen aktuell an, zum Pauschalhonorar von 250,00 Euro (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) Ihre Rechtslage zu überprüfen. Danach haben Sie die Gewissheit, ob Ihre Krankenkasse zu Recht auf Ihre Betriebsrente zugreift, oder ob Sie Ansprüche gegen Ihre Krankenkasse haben.

Ist dies der Fall, so führt die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH das erforderliche Widerspruchsverfahren. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Krankenkassen Streitigkeiten auszusitzen versuchen. Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Sie bundesweit zu den notwendigen Schritten und setzt Ihre Ansprüche da, wo es notwendig ist, gerichtlich durch.

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Neu: Sofortauftrag per E-Mail oder Fax:

Oder beauftragen Sie uns einfach per E-Mail (an info@si-recht.de) oder Fax (+ 49 (0)30 8 871 0 482). Senden Sie uns folgende Angaben:

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  • Ihre Korrespondenz mit der Gegenseite (das Vertragsformular, Rechnungen, Mahnungen, Anwaltsschreiben, sowie Ihre Schreiben an die Gegenseite). Diese Unterlagen können Sie uns per E-Mail, Fax oder Post zusenden.

Wir antworten Ihnen innerhalb eines Werktages und bestätigen Ihnen den Auftrag. Bei Fragen können Sie sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail über den Sachstand informieren.

Kostenlose telefonische Erstinformation

Nutzen Sie unverbindlich die Kanzlei-Hotline (0)30 3 100 4 400 für weitere Informationen. Die Rechtsanwälte der S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besprechen mit Ihnen gerne das weitere Vorgehen und beantworten Ihre Fragen im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Erstinformation.

Quelle: DAWR/we
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