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Familienrecht und Vorsorgerecht | 11.01.2018

Anwalt für Vorsorgevollmacht

Anwaltsliste: Welcher Anwalt hilft mir, wenn ich eine Vorsorgevollmacht errichten möchte?

Rechtsanwalt hilft bei Fragen zur Vorsorgevollmacht

Im Alter, bei Krankheit oder infolge eines Unfalls kann ein Mensch plötzlich körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage sein, seine persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Jedoch kann jedermann vorab bestimmen, wer in einem solchen Fall die notwendigen Entscheidungen für ihn treffen soll. Dazu kann eine Vorsorgevollmacht errichtet werden. In unserer Anwaltsliste (weiter unten) finden Sie einen Anwalt, der Sie bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht unterstützt.

Die Vorsorgevollmacht ist nichts anderes als eine Vollmacht, mit der für den Fall der Geschäftsunfähigkeit ein Stellvertreter bestimmt wird, der verbindliche rechtsgeschäftliche Erklärungen für den Vollmachtgeber abgeben kann. Liegt keine solche Vorsorgevollmacht vor, so bestimmt das zuständige Gericht einen gesetzlichen Vertreter.

Anwalts­liste: Wir haben hier - weiter unten auf der Seite - eine Liste mit Rechtsanwälten zusammengestellt, an die sich bei Fragen zur Vorsorgevollmacht wenden können.

Vorsorgevollmacht: Stellvertretung für den Fall der Geschäftsunfähigkeit - nicht nur in Vermögensangelegenheiten

Dabei geht es bei Verlust der Geschäftsfähigkeit um existenzielle Fragen. Ein Vertreter muss die Finanzen verwalten, sich um Mietvertrag und die Versicherungen kümmern und den Geschäftsunfähigen gegenüber Behörden, Sozial- und Pflegeversicherung vertreten. Ferner muss jemand, sollte es erforderlich werden, ambulante Pflege oder die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung oder einem Seniorenheim organisieren und die dazu erforderlichen Pflege- oder Heimverträge abschließen. Und bei Erkrankungen muss jemand Entscheidungen zu medizinischen Maßnahmen treffen, mit Ärzten über notwendige Behandlungen sprechen oder über Operationen entscheiden.

Ehegatten sind nicht von Gesetzes wegen Stellvertreter - auch sie müssen ausdrücklich bevollmächtigt werden

Trifft der Betroffene nicht beizeiten selbst Vorsorge, indem er eine Vertrauensperson zum Stellvertreter für den Fall bestimmt, dass er selbst nicht mehr eigenständig handeln oder entscheiden kann, so wird das zuständige Amtsgericht einen gesetzlichen Vertreter bestimmen. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass eine Vorsorgevollmacht nicht nur ein wichtiges Instrument für Alleinstehende ist, um ihre Vertrauensperson für den Ernstfall zu bestimmen.

Auch wer eine Familie hat, sollte eine Vorsorgevollmacht errichten. Denn die Familienmitglieder – Ehegatte und volljährige Kinder – vertreten den Betroffenen nicht automatisch, sondern müssen wie jede andere Person auch zunächst durch eine entsprechende Vollmacht ausdrücklich bevollmächtigt worden sein oder vom Amtsgericht als Vertreter bestimmt bzw. zum Betreuer bestellt werden.

Ohne Vorsorgevollmacht bestimmt das Amtsgericht einen Vertreter

Dabei hat der Betroffene selbst in der Hand, für welche Angelegenheiten er seine Vertrauensperson mit der Vorsorgevollmacht zum Bevollmächtigten bestimmt. So kann die Vollmacht auf die Vertretung in Vermögensangelegenheiten beschränkt werden. Üblich ist eine gegenseitige Generalvollmacht unter den Ehegatten.

Allerdings sollte die Vorsorgevollmacht in der Regel über den reinen Vermögensbereich hinausgehen und auch die Vertretung in persönlichen Angelegenheiten wie der Entscheidung über medizinische Maßnahmen und eine eventuelle Unterbringung im Pflege- oder Altenheim regeln.

Die Form der Vollmacht

Die Vollmacht kann grundsätzlich formlos errichtet werden. Jedoch sollte die Vollmacht grundsätzlich schriftlich niedergelegt werden, damit der Stellvertreter seine Bevollmächtigung im Ernstfall auch nachweisen kann. Soll der Bevollmächtigte auch Grundstücksgeschäfte tätigen oder für eine GmbH handeln, muss die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden.

Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Ein Original bzw. eine Ausfertigung der notariellen Beurkundung der Vollmacht sollte dem Bevollmächtigten ausgehändigt werden. Ferner ist es empfehlenswert, die Daten der Vollmacht an das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu übermitteln, damit die Vorsorgevollmacht im Bedarfsfall auch schnell gefunden wird.

Rechtsanwalt berät zu Fragen zur Vorsorgevollmacht

Die Bandbreite der möglichen Vollmachten ist groß. Fragen zur Vorsorgevollmacht kann ein Rechtsanwalt klären, der auch eine auf die persönliche Situation des Bevollmächtigten angepasste, wirksame Vollmacht erstellen kann.

Liste von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskanzleien zum Thema Vorsorgevollmacht

An diese Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien können Sie sich wenden, wenn Sie Fragen zur Vorsorgevollmacht haben:

Anwälte aus Hessen
Anwälte aus Nordrhein-Westfalen
Anwälte aus Thüringen
Anwälte aus Sachsen-Anhalt
Anwälte aus Sachsen
Anwälte aus Saarland
Anwälte aus Schleswig-Holstein
Anwälte aus Rheinland-Pfalz
Anwälte aus Niedersachsen
Anwälte aus Mecklenburg-Vorpommern
Anwälte aus Hamburg
Anwälte aus Bremen
Anwälte aus Baden-Württemberg
Anwälte aus Brandenburg
Anwälte aus Bayern

Die Liste der hier genannten Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien ist als Empfehlung zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gibt viele weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien, an die Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen zur Vorsorgevollmacht haben.

Anwalt für Vorsorgevollmacht

Neben den oben aufgeführten Rechts­anwälten können Sie hier im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) weitere Rechtsanwälte für Vorsorgevollmacht finden.

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