Lebensversicherung und private Rentenverträge waren einst das Versprechen einer finanziell gesicherten Altersvorsorge. Doch dies hat sich mittlerweile als trügerisch herausgestellt: Die Renditen sind oft viel zu niedrig, die Zinsen auf historischem Tief, und selbst der Garantiezins ist angezählt. Teilweise sind die Renditen so schlecht, dass nach 10 Einzahlungsjahren der Vertrag weniger wert ist als der Wert der bereits bezahlten Prämien.
Rückabwicklung von unwirtschaftlichen Lebensversicherungen
Die teilweise exorbitanten Bearbeitungsgebühren steigern den Wert der Versicherung auch nicht gerade. Manchem mag es da erscheinen, als ob nur der Versicherungskonzern von dem Lebensversicherungsvertrag profitiert. Ein weiterer häufiger Grund für den vorzeitigen Ausstiegswunsch vieler Versicherungsnehmer aus ihrer Lebensversicherung oder dem Rentenvertrag ist, dass vorzeitig Liquiditätsbedarf besteht.
BGH-Urteil vom 14.10.2015 (Az. IV ZR 284/12)
Für Versicherungsnehmer, die sich gerne von Lebensversicherung oder privater Rente lösen möchten, gibt es nunmehr gute Nachrichten aus Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 14.10.2015 (Az. IV ZR 284/12) eine Möglichkeit dazu geschaffen. Danach sind viele Widerspruchsbelehrungen in Lebensversicherungsverträgen und privaten Rentenverträgen unwirksam. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn in der Belehrung die Übersendung von Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen nicht als Voraussetzung für den Beginn der Widerspruchsfrist genannt wurde. Ferner ist die Widerspruchsbelehrung nur wirksam, wenn sie in dem Vertrag deutlich gekennzeichnet wurde.
Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung bei zwischen 29.07.1994 und 31.12.2007 geschlossenen Verträgen
Ist die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft, kann der Versicherungsnehmer demnach auch lange nach Ablauf der Widerspruchsfrist Widerspruch einlegen und dadurch den Vertrag rückwirkend auflösen. Manche Anwälte sprechen deshalb vom „ewigen Widerspruchsrecht“.
Bei Widerspruch gegen den Versicherungsvertrag wird dieser vollständig rückabgewickelt. Diese Möglichkeit besteht nach dem neuen BGH-Urteil vom 14.10.2015 bei Versicherungsverträgen mit unwirksamer Widerspruchsbelehrungen, die zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden.
Rückforderung bereits bezahlter Prämien
Versicherungsnehmer können von dem BGH-Urteil selbst dann profitieren, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder aus anderen Gründen längst abgewickelt ist. Wenn nachträglich Widerspruch eingelegt wird, wird der Vertrag rückabgewickelt, so dass die Prämien zurückgefordert werden können. Selbst wenn die Prämienzahlung viele Jahre zurückliegt, so kann der Rückforderungsanspruch noch immer bestehen. Denn die dreijährige Verjährung für Rückforderungsansprüche beginnt nicht, bevor der Versicherungsnehmer Kenntnis von seinem Widerspruchsrecht hat.
Rechtsanwalt für Versicherungsrecht
Wer sich von seinem Lebensversicherungsvertrag oder Rentenvertrag lösen möchte, kann seinen Vertrag von einem Rechtsanwalt für Versicherungsrecht prüfen lassen, Der Anwalt kann klären, ob ein Widerspruchsrecht nach der neuen BGH-Rechtsprechung besteht und ob sich eine Rückabwicklung des Vertrags finanziell lohnt. Ist dies der Fall, kann der Rechtsanwalt für Versicherungsrecht die Rechte des Versicherungsnehmers gegen die Versicherung durchsetzen – außergerichtlich sowie im Klageverfahren vor Gericht.
Liste von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskanzleien
An diese Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien können Sie sich wenden, wenn Sie einen Lebensversicherungsvertrag wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung rückabwickeln wollen.
Anwälte aus Sachsen-Anhalt
- Rechtsanwältin Birgit HildebrandtRechtsanwaltskanzlei HildebrandtRabestrasse 4, 06844 Dessau-Rosslaupräsentiert sich im DAWR (Deutschen Anwaltsregister)
- Rechtsanwalt Oliver KrauseKleine Märkerstraße 10, 06108 Halle
Anwälte aus Bayern
- Rechtsanwalt Arthur R. KreutzerKanzlei KreutzerMaximilianstraße 33, 80539 München
- Hoffmann Christlein RechtsanwälteKeßlerstraße 10, 90489 Nürnberg
- Rechtsanwalt Thomas WillersJurelus Rechtsanwaltsgesellschaft mbHSonnenstraße 23, 80311 München
- Rechtsanwalt Dr. Stephan GregerRechtsanwälte Dr. Greger & CollegenStargarder Str. 15, 81927 München
Anwälte aus Nordrhein-Westfalen
- Rechtsanwalt Hartmut GöddeckeGÖDDECKE RECHTSANWÄLTEAuf dem Seidenberg 5, 53721 Siegburg
- Rechtsanwältin Dr. Susanne PunsmannFachkanzlei für Versicherungsnehmer - Dr. PunsmannPrinz-Georg-Straße 91, 40479 Düsseldorf
- Mingers & Kreuzer RechtsanwälteLinnicher Straße 11, 52428 Jülich
Anwälte aus Niedersachsen
- Rechtsanwalt Dr. jur. Eberhard FrohneckeRechtsanwälte Dr. Frohnecke & PartnerWinkelhausenstr. 8, 49090 Osnabrück
- Lehmann und PartnerZeppelinstraße 8, 30175 Hannover
Anwälte aus Schleswig-Holstein
- Rechtsanwalt Christian DwarsUntertrave 16, 23552 Lübeck
- Rechtsanwalt Björn BendiksenRechtsanwälte Bendiksen & SikorskiAm Germaniahafen 1, 24143 Kiel
Anwälte aus Berlin
- Rechtsanwalt Nicolas KlietschKurfürstendamm 92, 10709 Berlin
- Rechtsanwalt André TittelRechtsanwälte Kälberer & TittelKnesebeckstr. 59-61, 10719 Berlin
Anwälte aus Sachsen
- Prof. Dr. Holzhauser & Partner Rechtsanwälte GbRLoschwitzer Straße 50, 01309 Dresden
Anwälte aus Saarland
- Rechtsanwälte Münster, Sauber & Bräumer Partnerschaft mbBSaargemünder Straße 39, 66119 Saarbrücken
Die Liste der hier genannten Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien ist als Empfehlung zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gibt viele weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien, an die Sie sich wenden können, wenn Sie einen Lebensversicherungsvertrag wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung rückabwickeln wollen.
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