wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Schadensersatzrecht | 14.02.2020

Abgas­skandal

Abgas­manipulation: Porsche zu Schadens­ersatz verpflichtet

Vorsätzlich sitten­widrige Schädigung recht­fertigt Rücktritt vom Kaufvertrag

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 30. Januar 2020 entschieden, dass Porsche im Abgas­skandal zu Schadens­ersatz verpflichtet ist (Az. 13 U 81/19). „Das Urteil bedeutet Rückenwind für Schadens­ersatz­klagen von Porsche-Kunden und auch Audi-Käufern im Abgas­skandal“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, Brüllmann Rechts­anwälte.

Werbung

Porsche ist im Abgas­skandal zwar schon häufiger zu Schadens­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt worden. „Ein Urteil durch ein Oberlandes­gericht hat allerdings eine größere Signal­wirkung und auch andere Gerichte werden sich an dieser Entscheidung orientieren“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Abgasmanipulation

Vor dem OLG Düsseldorf ging es um einen Porsche Cayenne mit 3-Liter-V6-Dieselmotor der Schadstoff­klasse Euro 6. Der Kläger hatte den SUV im Februar 2016 gekauft. Aufgrund von Abgas­manipulationen an dem Motor hat er dann den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und die Rück­abwicklung verlangt.

OLG: Kunde hat Anspruch auf Rückabwicklung

Nachdem er in erster Instanz schon Recht bekommen hatte, bestätigte nun das OLG Düsseldorf im Berufungs­verfahren, dass der Kaufvertrag rück­abgewickelt werden müsse. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte den Rückruf für den Porsche Cayenne mit 3-Liter-V6-TDI Motor der Baujahre 2014 bis 2017 mit der Abgasnorm Euro 6 im Januar 2018 angeordnet. Bei dem Modell war eine unzulässige Abschalt­einrichtung entdeckt worden, die von Porsche entfernt werden muss (Rückruf-Code AH09).

Nachbesserung durch Software-Update nicht notwendig

Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalt­einrichtung sei das Fahrzeug mangelhaft. Dies sei durch den Rückruf des KBA belegt, so das OLG Düsseldorf. Der Mangel sei auch erheblich und der Kläger müsse sich nicht auf eine Nach­besserung durch ein Software-Update einlassen. Zumal dieses Update von Porsche durch­geführt werden müsste und das Vertrauens­verhältnis zu dem Hersteller zerstört sei, führte das Gericht aus. Der Kaufvertrag müsse daher rück­abgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungs­entschädigung verlangen.

Werbung

OLG bejahrt vorsätzlich sittenwidrige Schädigung

Weiter führte das Gericht aus, dass Porsche die Fahrzeuge mit der unzulässigen Abschalt­einrichtung auf den Markt gebracht habe und die Käufer damit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Porsche könne die Verantwortung auch nicht auf die Konzern­schwester Audi schieben, die die Motoren gebaut hat. Denn neben den ohnehin bestehenden Überprüfungs­pflichten, hätte Porsche die Motoren genauer unter die Lupe nehmen müssen als Ende 2015 in den USA der Verdacht von Abgas­manipulationen nicht nur beim Motor EA 189, sondern auch beim größeren Aggregat EA 897 aufgekommen ist, führte das Gericht aus.

Porsche sei daher zum Ersatz aller Schäden, die aus der vorsätzlichen sitten­widrigen Schädigung entstehen, verpflichtet, urteilte das OLG Düsseldorf.

3-Liter-V6-TDI-Motor nicht nur bei Porsche

Der 3-Liter-V6-TDI-Motor wird nicht nur bei Porsche, sondern auch bei verschiedenen Audi-Modellen verwendet. Diverse Modelle wurden bereits vom KBA zurück­gerufen. „Auch hier bestehen gute Möglichkeiten, Schadens­ersatz­ansprüche durch­zusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Sprechen Sie uns an

Die Kanzlei Brüllmann Rechts­anwälte ist Kooperations­partner der IG Diesel­skandal und bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten an.

Werbung

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#7220

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d7220
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!