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Internetrecht und Vertragsrecht | 26.07.2016

Branchenbuchabzocke

Achtung! Der Online Branchendienst Deutschland SLU versendet Mahnungen

Online Branchendienst Deutschland SLU droht mit Mahnkosten

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Wegen einer angeblich beauftragten Werbung bei www.online-branchendienst.de erhalten derzeit viele „Kunden“ eine Mahnung. Was steckt dahinter?

Wer wegen eines angeblich fernmündlich beauftragten Neueintrags im Branchenverzeichnis www.online-branchendienst.de 399,00 Euro zahlen soll, kann bei Zahlungsverweigerung schnell eine „Mahnung“ erhalten. Unter Fristsetzung verlangt die Online Branchendienst Deutschland SLU die Begleichung der offenen Rechnung. Zugleich wird mit zusätzlichen Mahnkosten gedroht.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Mahnung der Online Branchendienst Deutschland SLU wegen eines ungewollt beauftragten Neueintrags erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie unseren Hauptbeitrag zur Online Branchendienst Deutschland SLU.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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