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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 10.01.2018

Schadens­ersatz­anspruch

„Ansprüche prüfen“: Kundenservice der Fidor Bank AG offen­sichtlich völlig überlastet

Betroffene Bankkunden sollten mögliche Schadens­ersatz­ansprüche prüfen lassen

Die Wirtschafts­woche berichtete unter der Über­schrift „Fidor Bank - Opfer des Bitcoin-Booms“ in einem Artikel vom 16. Dezember 2017 von der völligen Über­lastung des Kunden­services der Bank. Zeitweise sei die Service­nummer nicht erreichbar gewesen. Mehrere Tage lang habe das Abheben am Geld­automaten oder das Bezahlen mit der EC-Karte nicht funktioniert. Eil­überweisungen seien tagelang nicht bearbeitet worden.

Für die Probleme und Einschränkungen entschuldigte sich die Fidor Bank AG bei ihren Kunden zwar in einem Statement zur aktuellen Situation vom 19. Dezember 2017. Bei den Betroffenen herrscht jedoch nach wie vor großer Unmut - sie fühlen sich „komplett im Stich gelassen“, wie einige Kunden in der Fidorsmart-Community berichten.

Ansprüche wegen verspäteter oder nicht ausgeführter Transaktionen

Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn rät den Bankkunden, deren Konten von den Störungen beeinträchtigt waren, nicht untätig zu bleiben. „Es kommen - je nach Fallkonstellation - Ansprüche wegen verspäteter oder gar nicht ausgeführter Transaktionen sowohl im Wertpapier­geschäft als auch im geschäftlichen Zahlungs­verkehr in Betracht.

Ansprüche durch Verzögerung beim Handel mit Kryptowährung

Möglich sind auch Ansprüche gegenüber der Bank, die Partner der Plattform bitcoin.de ist, wenn es etwa beim Handel mit der Krypto­währung zu Verzögerungen bei der Abwicklung gekommen ist.

HAHN Rechtsanwälte bietet kostengünstige Erstprüfung an

Betroffene Bankkunden sollten mögliche Schadens­ersatz­ansprüche prüfen lassen.“ HAHN Rechts­anwälte bietet insofern eine kosten­günstige Erst­prüfung an. Bitte schildern Sie uns dafür den relevanten Sachverhalt per E-Mail. Ansprech­partner ist bei uns Frau Rechtsanwältin Köpke.

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