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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 19.07.2017

Insolvenz

Antrag auf Insolvenz in Eigen­verwaltung: Anleger der Alno AG müssen finanzielle Verluste befürchten

Geplante Rück­zahlung der Anleihe durch Zahlungs­unfähigkeit des Unternehmens gefährdet

Die Alno AG wagte 1995 den Gang an die Börse. 22 Jahre später hat der Absturz des Küchen­herstellers aus Pfullendorf einen Tiefpunkt erreicht. Wegen Zahlungs­unfähigkeit werde Antrag auf Insolvenz in Eigen­verwaltung gestellt, teilte das Unternehmen am 11. Juli mit. Das zuständige Amtsgericht Hechingen wird nun prüfen, ob es dem Antrag zustimmt.

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Die Insolvenz der Alno AG ist ein vorläufiger Tiefpunkt in der Geschichte des traditions­reichen Unternehmens. Doch eine Erfolgs­geschichte hat der Konzern seit dem Börsengang ohnehin nicht mehr geschrieben. Überwiegend wurden rote Zahlen präsentiert, die Aktie hat schon beträchtlich an Wert verloren. Der Insolvenz­antrag ist aber nicht nur für die Aktionäre, sondern auch für die Anleger der Anleihe eine schlechte Nachricht. Denn auch ihre Investition ist ernsthaft in Gefahr. Auch hier ist der Kurs eingebrochen.

Keine Rückzahlung der Anleihe

Die Anleihe hatte die ALNO AG im Jahr 2013 mit einer fünfjährigen Laufzeit, einem Gesamt­volumen von 45 Millionen Euro und einem Zinskupon in Höhe von 8,5 Prozent emittiert. Im Mai 2018 steht die Anleihe zur Rück­zahlung an. Angesichts der Insolvenz wird es zu der Rück­zahlung im Mai nächsten Jahres aber kaum kommen. Denn das Unternehmen ist zahlungs­unfähig. Verhandlungen mit potenziellen Investoren und Gläubigern seien gescheitert, teilte das Unternehmen mit. Daher müsse Insolvenz­antrag gestellt werden.

Antrag auf Sanierung in Eigenverwaltung

Schon die Wochen vor dem Insolvenz­antrag verliefen turbulent. Der Vorstands­vorsitzende wurde ausgetauscht und die Präsentation des Jahres- und Konzern­abschlusses für 2016 zum dritten Mal verschoben. Die Zustimmung des Insolvenz­gerichts voraus­gesetzt, soll der Sanierungs­kurs in Eigen­verwaltung fortgeführt werden, d.h. der Vorstand bleibt am Ruder. Ob eine nachhaltige Sanierung angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation gelingen kann, ist ungewiss. „Eine Sanierung wird ohne Zuge­ständnisse der Gläubiger kaum möglich sein. Gläubiger sind auch die Anleihe-Anleger. Auch sie müssen damit rechnen, dass sie ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen. Das bedeutet, dass sie mit finanziellen Verlusten rechnen müssen“, sagt Rechtsanwältin Eva Birkmann, Brüllmann Rechts­anwälte aus Stuttgart.

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Anleger müssen mit massiven finanziellen Verlusten rechnen

Bei einem Insolvenz­verfahren in Eigen­verwaltung ist denkbar, dass die Anleihe­bedingungen geändert werden sollen. Das kann beispiels­weise eine Senkung des Zinskupons oder eine Ver­längerung der Laufzeit bedeuten. Ebenso ist auch möglich, dass das Insolvenz­gericht die Eigen­verwaltung ablehnt und ein reguläres Insolvenz­verfahren eröffnet wird. Dann könnten die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenz­tabelle anmelden. Wie es am Ende auch kommt - die Anleihe-Anleger müssen mit massiven finanziellen Verlusten rechnen.

Rechtliche Möglichkeiten der Anleger

Um die Verluste abzuwehren, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten von der Kündigung der Schuld­verschreibung bis zur Geltend­machung von Schadens­ersatz­ansprüchen prüfen lassen. Rechtsanwältin Birkmann: „Anleger haben einen Anspruch auf eine ordnungs­gemäße Beratung. Dazu gehört auch die Aufklärung über die bestehenden Risiken und insbesondere über das Total­verlust­risiko. Haben Anlage­berater oder Vermittler ihre Informations­pflicht verletzt, haben sie sich schadens­ersatz­pflichtig gemacht.“

Die Kanzlei Brüllmann bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

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