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Schadensersatzrecht | 09.02.2018

Insolvenzverschleppung

Insolvenz der Alno AG: Verdacht auf Insolvenz­verschleppung und mögliche Schadensersatzansprüche der Anleger

Unternehmen war laut Gutachten bereits spätestens Ende 2016 insolvenz­reif

Die Pleite des Küchen­herstellers Alno AG entwickelt sich möglicher­weise zum Kriminal­fall. Im Raum steht der Verdacht der Insolvenz­verschleppung, d.h. das Unternehmen war schon vor dem Insolvenz­antrag im Juli 2017 insolvenz­reif.

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Insolvenzverschleppung

Der Bericht des Insolvenz­verwalters der Alno AG hatte es in sich. Er erhob schwere Vorwürfe gegen ehemalige Vorstände und Aufsichts­räte des Küchen­herstellers aus Pfullendorf. Es geht um Zahlungen, die möglicher­weise schon gar nicht mehr hätten geleistet werden dürfen. Die Insolvenz­reife sei schon deutlich vor Juli 2017 eingetreten, möglicher­weise schon 2013 spätestens wahrscheinlich aber im Dezember 2016. Auch die Staats­anwaltschaft Stuttgart ist inzwischen eingeschaltet.

Insolvenzverwalter wird Rückabwicklung von Zahlungen versuchen

Im Wege der Anfechtung wird der Insolvenz­verwalter nun versuchen, Zahlungen rückabzuwickeln. „Dadurch würde sich die Insolvenz­masse zumindest erhöhen. Das ist positiv für die Gläubiger. Angesichts der hohen Forderungen gegenüber der Alno AG ist aber dennoch zweifelhaft, ob die Anleihe-Anleger noch viel von ihrem Geld im Rahmen des Insolvenz­verfahrens wiedersehen werden. Der Kurs der Anleihe ist eingebrochen und demnächst wird sie an den Börsen nicht mehr handelbar sein, wie das Unternehmen mitteilte“, sagt Rechtsanwältin Eva Birkmann, Brüllmann Rechts­anwälte aus Stuttgart.

Insolvenzverschleppung könnte für Anleihe-Anleger wichtig werden

Der Vorwurf der Insolvenz­verschleppung birgt aber eine noch größere Brisanz und kann auch für die Anleihe-Anleger wichtig werden. Die 45-Millionen-Anleihe wurde 2013 emittiert. Sollte das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt bereits insolvenz­reif gewesen sein, könnten Anleger Schadens­ersatz­ansprüche direkt gegenüber den verantwortlichen Personen geltend machen. Außerdem könnte es auch um Kapital­anlage­betrug gehen.

Schadensersatzansprüche auch wegen unvollständiger oder falscher Prospektangaben möglich

Denn der Niedergang der Alno AG begann nicht erst in den letzten Monaten, sondern schon viel früher. Seit dem Börsengang im Jahr 1995 schrieb das Unternehmen fast durchgehend rote Zahlen. Dementsprechend ist auch zu prüfen, ob im Emissions­prospekt mit viel zu optimistischen Zahlen gearbeitet wurde, um die Anleger zu überzeugen. „Unvollständige oder falsche Prospekt­angaben können ebenfalls Schadens­ersatz­ansprüche der Anleger begründen“, so Rechtsanwältin Eva Birkmann.

Zudem können auch Forderungen gegen die Vermittler entstanden sein. Auch sie hätten die Anleger über die Risiken und insbesondere ihr Total­verlust­risiko aufklären müssen. Zumal die wirtschaftlich schwere Situation der Alno AG schon seit Jahren bekannt war.

„Unterm Strich gibt es verschiedene Ansätze, das Geld der Anleger zu retten“, erklärt Rechtsanwältin Eva Birkmann.

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