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Internetrecht und Vertragsrecht | 25.05.2016

Branchen­buch­abzocke

Anwältin warnt vor neuer Branchen­buch­abzocke „gewerbe-meldung.de“

Unternehmen sollen zu mehrjährigen und kosten­pflichtigen Einträgen in ein unbekanntes Register veranlasst werden

Es ist an sich nicht neu: Dubiose Branchen­buch­anbieter schreiben Unternehmen an um sie zu einer mehrjährigen und kosten­pflichtigen Eintragung in ein eher wenig bekanntes Register zu veranlassen. Um die Falle zu schnappen zu lassen, werden die Schreiben so gestaltet, dass sie amtlichen oder öffentlichen Formularen stark ähneln.

Liste der Branchenbuchabzocke wird immer länger

Besondere Adressaten sind hier junge Unternehmen und Start up's, die ohnehin mit Schreiben von Behörden rechnen. Die Branchen­buch­anbieter nutzen hierzu Eintragungen aus Telefon­büchern, Gewerbe­registern und dergleichen, um an die Kontakt­daten heran zu kommen. Aber auch bestehende Unternehmen werden immer wieder (ungefragt) angeschrieben.

In letzter Zeit kommen zunehmend Anfragen zum „neuen“ Branchen­buch­anbieter gewerbe-meldung.de. Unternehmen berichten von Schreiben der „AN-Meldung“ sowie der „europe reg services“, die eine Eintragung ist das Verzeichnis gewerbe-meldung.de kosten­pflichtig anbieten.

In gewohnter Manier werden die Kosten nicht klar und deutlich genannt. Auch wird die Gestaltung der Schreiben immer unverschämter. So werden nun vermehrt offizielle Bilder (stilisierte Adler u.Ä.) verwendet, um den Eindruck eines amtlichen Schreibens zu verstärken. Zudem werden die Schreiben auf Recycling­papier verschickt, was ansonsten gerade durch Behörden verwendet wird.

Inhaltlich lassen sich die dubiosen Anbieter auch weitere Dreistigkeiten einfallen

Es wird behauptet, dass man im Rahmen einer angeblichen Auflösung von dezentralen Gewerbe­registern die Abwicklung hierfür übernommen habe. Es wird also wiederum eine amtliche Leistung behauptet die es tatsächlich nicht gibt.

Ansonsten ist das Formular wie gehabt so aufgebaut, dass die Daten der Betriebe schon voreingetragen sind und die kostenfreie Rück­sendung besonders markiert ist. Zum Teil sind auch Fristen enthalten, um den Druck zu erhöhen.

Erst im (nicht wahrnehmbaren) Klein­gedruckten sind dann die eigentlichen Kosten sowie die mehrjährige Vertrags­laufzeit genannt.

Fazit

Unternehmen sollten auch im Alltags­geschäft und dem tagtäglichen Stress vorsichtig sein und nicht bedenkenlos amtlich aussehende Schreiben unterschreiben und zurückschicken. Die Branchen­buch­abzocke nimmt immer dreistere Ausmaße an. Insbesondere die als offiziell erscheinenden Schreiben lassen die Kosten nicht klar erkennen. Mit Unterschrift und Zurück­sendung gehen Betriebe einen Vertrag ein, den es nur schwer wieder zu lösen gibt.

Anwältin rät: Rechnungen nicht zu bezahlen und den Vertrag anwaltlich prüfen zu lassen

Sollte trotz aller Vorsicht, versehentlich doch ein solches Formular unter­schrieben worden sein und kommt dann unverhofft die Rechnung, sollten Betroffene auf keinen Fall zahlen und die Wirksamkeit und Anfechtbarkeit des Vertrages anwaltlich prüfen lassen.

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