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Familienrecht | 27.01.2016

Online-Scheidung

Anwalt bietet Scheidung via Internet mit Scheidung-Online.de: 365 Tage im Jahr kann der Scheidungsantrag bequem übers Internet gestellt werden

Scheidung-Online.de berät zu Scheidungskosten

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Roland Sperling

Für eine Online-Scheidung müssen Scheidungswillige nur einmal das Haus verlassen und zwar für den Gerichtstermin. Die komplette Kommunikation mit dem Anwalt erfolgt telefonisch und per E-Mail. Das spart nicht nur Nerven, sondern auch viel Zeit.

Vor allem für Ehepaare, die über nichts streiten und schnell geschieden werden möchten, ist eine Online-Scheidung die optimale Wahl. Der Scheidungsantrag kann ganz bequem von zu Hause aus gestellt werden, rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Die Kosten können interessierte Personen ganz bequem über das Internet berechnen.

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Scheidungskosten so gering wie möglich

Die Kosten einer Scheidung, egal ob über den herkömmlichen Weg oder online, richten sich immer nach dem Nettoeinkommen des Ehepaares - das ist gesetzlich vorgeschrieben. Aus diesem Grund muss bei der Kostenkalkulation über das Internet angegeben werden, wie viele beide Eheleute netto verdienen. Unterhaltsberechtigte Kinder senken die Kosten, auch wenn sie aus früheren Beziehungen stammen. Bei einer einverständlichen Scheidung ist eine Reduzierung von bis zu 30 Prozent des Streitwertes möglich. Die Anwaltsgebühren können auch in zinsfreien Raten bezahlt werden, bis zum endgültigen Scheidungstermin müssen allerdings alle Kosten beglichen sein.

Mit der Online-Scheidung spart man Geld und Zeit

Bei einer Online-Scheidung ersparen sich die Eheleute langwierige Termine in der Anwaltskanzlei, das bedeutet kein halber Urlaubstag verloren, keine Fahrtkosten und auch keine Parkhausgebühren. Alle notwendigen Unterlagen, wie zum Beispiel ein etwaiger Ehevertrag und die Heiratsurkunde können per E-Mail geschickt werden.

Mehr Infos finden Sie auf meiner Internetseite www.scheidung-online.de.

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Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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