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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 04.05.2016

Insolvenz

Anwalt zu HCI MS City of Guangzhou: AG Lüneburg eröffnet vorläufiges Insolvenz­verfahren

Anleger müssen mit Total­verlust ihres investierten Geldes rechnen

Die anhaltenden wirtschaftlichen Schwierig­keiten des 2007 aufgelegten Schiffs­fonds HCI MS City of Guangzhou endeten nun in der Insolvenz. Das Amtsgericht Lüneburg hat das vorläufige Insolvenz­verfahren über die Schiffs­gesellschaft Ende Februar eröffnet (Az. 56 IN 16/16).

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Wieder ein Schiffsfonds in der wirtschaftlichen Krise

Wie so viele andere Schiffs­fonds geriet auch der HCI MS City of Guangzhou nach der Finanzkrise 2008 in wirtschaftliche Turbulenzen. Nachdem in den Boomjahren Über­kapazitäten aufgebaut wurden, sanken in Zeiten der Krise die Charterraten und die Anleger bekamen dies häufig mit ausbleibenden Ausschüttungen, Rück­forderungen der Aus­zahlungen oder Insolvenzen der Fonds­gesellschaften zu spüren. So wurde auch für den Schiffs­fonds HCI MS City of Guangzhou bereits 2011 Sanierungs­kapital benötigt und zwei Jahre später sollten die Anleger erneut frisches Kapital „nachschießen“. Unterm Strich blieben alle Bemühungen, die Insolvenz zu verhindern, erfolglos. Anleger müssen nun den Total­verlust ihres investierten Geldes befürchten.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München

Das Geld muss für die Anleger noch nicht verloren sein. Gerade bei Schiffs­fonds lassen sich häufig Ansprüche auf Schadens­ersatz realisieren. Der Schlüssel dazu ist häufig eine fehlerhafte Anlage­beratung. Denn Schiffs­fonds wurden in den Beratungs­gesprächen vielfach als sichere Kapital­anlagen, die auch zur Alters­vorsorge geeignet sind, dargestellt. Tatsächlich handelt es sich aber um spekulative und riskante Geldanlagen. Denn die Anleger erwerben in der Regel unter­nehmerische Beteiligungen und tragen damit auch unternehmerisches Risiko, das für sie im Total­verlust der Einlage enden kann. In den Beratungs­gesprächen hätten sie über die Risiken, insbesondere über das Total­verlust-Risiko umfassend aufgeklärt werden müssen. Allerdings wurden die Risiken in den Beratungs­gesprächen häufig verschwiegen.

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Anleger sollten Ansprüche auf Schadens­ersatz prüfen lassen

Die vermittelnde Bank hätte zudem nicht nur über die Risiken aufklären müssen, sondern auch ihre Rück­vergütungen offenlegen müssen. Diese sog. Kick-Backs sind für die Anleger ein wichtiger Hinweis auf das Provisions­interesse der Bank, so dass es bei Kenntnis der Kick-Backs möglicher­weise nicht zu einer Beteiligung gekommen wäre. Wurden die Rück­vergütungen verschwiegen, kann auch das zu Schadens­ersatz­ansprüchen führen.

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