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Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 27.05.2016

Insolvenz

Anwalt zur Insolvenz der Lignum Sachwert Edelholz AG: Schadens­ersatz­ansprüche der Anleger

Edelhölzer aus Bulgarien sollten Anlegern satte Renditen einbringen

Schwarznuss, Robinie oder Maulbeeren – solche Edelhölzer aus Bulgarien sollten den Anlegern der Lignum Sachwert Edelholz AG satte Renditen einbringen. Daraus wurde nichts. Das Unternehmen ist insolvent. Das Amtsgericht Charlottenburg hat das vorläufige Insolvenz­verfahren am 28. April 2016 eröffnet (Az.: 36I IN 1853/16).

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Anleger investierten in Wälder und Plantagen in Bulgarien

Betroffen von der Insolvenz sind rund 5000 Anleger, die nach Unternehmens­angaben etwa 65 Millionen Euro in Wälder und Plantagen investiert haben sollen. Das Geld dürfte nach der Insolvenz verloren sein. „Es muss jetzt zunächst ermittelt werden wie werthaltig die Wälder und Plantagen in Bulgarien sind und welche Insolvenz­masse zur Verfügung steht. Erst dann wird entschieden, ob ein Insolvenz­verfahren eröffnet wird und die Anleger ihre Forderungen anmelden können. Selbst wenn das Insolvenz­verfahren eröffnet werden sollte, erhalten Anleger im Durchschnitt lediglich 5 % ihrer Anlage zurück“, erklärt Rechtsanwalt Frederick Gisevius, BRÜLLMANN Rechts­anwälte. Die Anleger sollten nach Einschätzung des Anwalts daher unbedingt prüfen lassen, ob rechtliche Schritte wie die Geltend­machung von Schadens­ersatz­ansprüchen in Betracht kommen.

Unternehmen legte die von der BaFin geforderten Emissionsprospekte für die Vermögensanlagen nicht vor

„Vor allem Dingen muss geprüft werden, warum die Lignum Sachwert Edelholz AG nicht die von der BaFin geforderten Emissions­prospekte für die Vermögens­anlagen Nobilis-Rent, Nobilis­Priva, NobilisVita vorgelegt hat. Da die Lignum Sachwert Edelholz AG der Aufforderung der Finanz­aufsicht nicht nachkommen ist, war die BaFin schließlich gezwungen das öffentliche Angebot dieser Vermögens­anlagen zu untersagen. Das Verbot der Finanz­aufsicht kam daher keineswegs überraschend; die drohende Insolvenz wirkt hausgemacht“, so Rechtsanwalt Gisevius. Die Emissions­prospekte müssen u.a. alle wesentlichen Angaben zu den Anlage­produkten enthalten. Dazu zählen auch die Rendite­erwartungen und vor allem auch die Risiken. „Möglicher­weise wurden die Anleger bei den Vermögens­anlagen mit unrealistischen Rendite­erwartungen geködert. Daher sollten Schadens­ersatz­ansprüche gegen die Unter­nehmens­verantwortlichen geprüft werden.

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Schadensersatzansprüche könnten auch wegen fehlerhafter Anlageberatung gestellt werden

Forderungen können aber ggf. auch gegen die Vermittler wegen einer fehler­haften Anlage­beratung entstanden sein“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius. „Dies insbesondere schon deshalb, da auch die Vermittler in aller Regel die notwendigen Informationen über eine Kapital­anlage aus den Emissions­prospekten beziehen. Ohne solche Prospekte liegen auch den Vermittlern diese unentbehrlichen Informationen nicht vor. Es steht daher zu befürchten, dass den Anlegern quasi ins Blaue hinein zu den Produkten der Sachwert Edelholz AG geraten wurde“, so Rechtsanwalt Gisevius. „Der Vorteil eines solchen Schadens­ersatz­anspruches besteht darin, dass dieser unabhängig vom Ausgang des Insolvenz­verfahrens ist und sich direkt gegen den jeweiligen Berater richtet. In solch einem Fall können sich die Anleger beim jeweiligen Berater schadlos halten“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Gruppe von Vertriebspartner der Lignum Sachwert Edelholz AG hat eine Interessenvertretung gegründet

In diesem Licht erscheint es dubios, dass den Anleger von einer Gruppe von Vertriebs­partner der Lignum Sachwert Edelholz AG mitgeteilt wurde, sie hätten eine Interessen­vertretung gegründet, mit dem Ziel, die Interessen der Anleger zu schützen. Insoweit wurde auch schon eine Rechts­anwalts­kanzlei aus Hannover beauftragt, welche bereits mit den Anlegern Kontakt aufgenommen hat. „Anleger sollten dieses Anschreiben mit Vorsicht genießen. Es stellt sich doch die Frage, welche Interessen hier tatsächlich geschützt werden sollen. Die der Anleger, oder aber die Interessen der Berater, die sich so aus der Schusslinie bringen wollen“, gibt Rechtsanwalt Gisevius zu bedenken. Auch die Ankündigung ein tragfähiges Zukunfts­konzept mit den Verantwortlichen der Lignum-Gruppe zu entwickeln, müsse mit Skepsis betrachtet werden. Rechtsanwalt Gisevius: „Es wurde auch schon in anderen Fällen der Bock zum Gärtner gemacht.“

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