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Vertragsrecht | 30.10.2017

Branchen­buch­abzocke

Anzeige im Bürger­magazin: Zahlungs­erinnerung der Mediahaus Verlag GmbH

Unternehmen verschickt Formulare für Anzeigen­schaltung im Bürger­magazin

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Mediahaus Verlag GmbH verschickt derzeit Zahlungs­erinnerung aufgrund nicht bezahlter Rechnung für eine angeblich beauftragte Anzeige im Bürger­magazin.

Mediahaus Verlag GmbH vertreibt Bürgermagazin

Wer ein Formular der Mediahaus Verlag GmbH unter­schrieben an das Unternehmen zurückgeschickt hat, soll nachfolgend eine Rechnung für eine Anzeigen­schaltung im Bürger­magazin begleichen. Weigert sich der Betroffene dies zu tun, etwa weil er einen Anzeigen­auftrag nicht erteilen wollte, muss er mit einer Zahlungs­erinnerung der Mediahaus Verlag GmbH rechnen. Erneute Zahlungs­verweigerungen können weitere Mahn­schreiben nach sich ziehen.

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Anwaltliche Hilfe

Wer eine Zahlungs­erinnerung oder sonstige Zahlungs­aufforderung wegen einer angeblich bei der Mediahaus Verlag GmbH beauftragten Werbe­anzeige in einem Bürger­magazin erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie unseren Haupt­beitrag zur Mediahaus Verlag GmbH.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen die Firma wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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