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Internetrecht und Vertragsrecht | 22.01.2016

Branchenbuchabzocke

Argosmedia Ltd. verschickt in Sachen „Allgemeine Bürgerinfo“ Mahnungen

Argosmedia Ltd. droht mit Inkassounternehmen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Der Hintergrund für die Mahnungen ist eine angeblich beauftragte Werbeanzeige im Informationsfolder „Allgemeine Bürgerinfo“. Anwalt hilft!

Wer wegen einer angeblich beauftragten Werbe­anzeige in einer „Allgemeinen Bürgerinfo“ 1.160,00 Euro netto zahlen soll, kann bei einer Zahlungs­verweigerung schnell eine Mahnung der Argosmedia Ltd. erhalten. Unter Frist­setzung verlangt das Unternehmen die Begleichung der offenen Rechnung zuzüglich 20 Euro Mahn­gebühren. Zugleich wird mit der Einschaltung eines Inkasso­unternehmens gedroht.

Anwaltliche Hilfe

Wer ein Schreiben der Argosmedia Ltd. in Sachen „Allgemeine Bürgerinfo“ erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Haupt­beitrag zur Argosmedia Ltd.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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