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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 18.04.2018

Widerrufs-/Autojoker

Autokredit widerrufen: Besitzer kredit­finanzierter Fahrzeuge aufgepasst - jetzt Wertverlust vermeiden

Widerruf als lukrativer Ausweg aus Autokredit-Verträgen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann

Den gefrusteten Besitzern von vom Abgas­skandal und angekündigten Fahr­verboten betroffenen Diesel­fahrzeugen bietet der Widerrufs­joker die einmalige Möglichkeit, sich von ihrem verlust­trächtigen Diesel­fahrzeug durch Rückgabe an den Händler/die das Fahrzeug finanzierende Autobank wieder zu entledigen! Allein bei Volkswagen (VW) sind bis zu 2,15 Millionen Verträge potenziell hiervon betroffen.

Dies gilt gleichermaßen bei Neu- wie auch bei Gebraucht­wagen, soweit das Fahrzeug über den Händler/die Hersteller­bank finanziert wurde.

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Widerruf nutzen und Wertverluste vermeiden

Mittels des Auto-/Widerrufs­jokers besteht Hoffnung für Millionen von Kredit­nehmern auf Rück­abwicklung ohne Wertverlust! Neben dem Kredit wird sodann auch der Kaufvertrag – als sogenanntes verbundenes Geschäft – rück­abgewickelt. Dies gleichermaßen für den Fall eines kreditf­inanzierten wie auch geleasten Fahrzeugs und nebenbei auch bei benzin­betriebenen Fahrzeugen.

Kunden, welche nach dem 10. Juni 2010 ein Fahrzeug auf Kreditbasis erworben haben, können guter Hoffnung sein, den Darlehens-/Leasing­vertrag auch heute noch widerrufen zu können und sich so auch des verlust­trächtigen Fahrzeugs entledigen zu können.

Ewiges Widerrufsrecht wegen fehlerhafter Widerrufsinformationen/-belehrungen

Hintergrund dieser Option sind fehlerhafte Wider­rufs­informationen/-belehrungen, welche zwingender Bestandteil der Darlehens­verträge sind: Diese sind von den Autobanken häufig unvollständig, irre­führend oder wider­sprüchlich formuliert worden, was den Darlehens­nehmern das sogenannte ewige Widerrufs­recht ermöglicht.

Nach (umstrittener) Ansicht ist bei Fahrzeugen, die nach dem 13. Juni 2014 finanziert wurden, seitens des Auto­besitzers noch nicht einmal eine Nutzungs­entschädigung für die zwischen­zeitlich gefahrenen Kilometer geschuldet!

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Kontaktieren Sie uns!

Ein Widerruf bietet hohes Erfolgs­potenzial, zumindest auf einen attraktiven Vergleich mit der Autobank hinzuwirken.

Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapital­markt­recht (Kanzlei MPH Legal Services), steht Ihnen bundesweit zeitnah für Ihr Anliegen in Sachen Darlehens­widerruf / Fahrzeug­rückgabe zur Verfügung.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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