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Baurecht | 11.04.2017

Immobilie

Baumängel in der eigenen Immobilie: Wer zahlt, wenn´s bröckelt?

Vor allem im Neubau­bereich stellen Baumängel in den ersten Jahren schon fast die Regel da

In einer Zeit, wo Guthaben-Zinsen von der Inflations­rate wieder aufgefressen werden und sogar erste Banken dazu übergehen, Privat­kunden mit Negativ­zinsen zur Kasse zu bitten, bekommt die Investition in Immobilien als Betongold einen unübersehbaren Stellenwert.

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Daraus resultiert oftmals bei Kauf­interessenten ein spürbarer Kaufdruck. Dieser führt nach unserer Wahrnehmung leider immer häufiger dazu, dass dann Baumängel nicht die notwendige Beachtung erfahren.

Baumängel geraten durch attraktiv präsentiertes Ambiente oftmals aus dem Blickfeld

Weitere Problem­felder sind dann oftmals eine Kombination aus einer nur unzureichenden Sach­kenntnis des Immobilien­marktes und die ausschließliche Betrachtung von Äußerlichkeiten. Intensiviert wird dieser Fokus auf die rein äußeren Werte durch den zunehmenden Trend, die Räume durch sogenannte Home-Staging-Agenturen aufzubereiten. Durch die Dekoration und die Ausstattung der Wohnräume mit ansprechenden Möbeln, wird die Immobilie zwar in einem attraktiv bewohnbaren Ambiente präsentiert, dadurch aber geraten mögliche Mängel oftmals aus dem Blickfeld.

Gewährleistungsansprüche enden fünf Jahre nach Bauabnahme

Vor allem im Neubau­bereich stellen Baumängel in den ersten Jahren schon fast die Regel dar. Faustformel: Fünf Jahre nach der Bauabnahme enden die Gewährl­eistungsa­nsprüche der Immobilien­besitzer. Das hört sich zunächst mal nach einem langen Zeitraum an, aber gerade für schleichend auftretende Baumängel ist das eine vergleichsweise kleine Zeitspanne. Wenn dann die ersten Mängel sichtbar werden, ist oftmals schon schnelles Handeln erforderlich.

Anwaltlicher Rat hilft Probleme zu lösen

Spätestens wenn das Bau­unternehmen nicht auf eine schrift­liche Mängel­rüge reagiert und die Frist zur Nach­besserung verstreichen lässt, sollte der Rat eines erfahrenen Anwalts eingeholt werden, denn in einem Bauprojekt geben sich die unter­schiedlichsten Gewerke die Hand. Deshalb ist es gang und gebe, wenn im Streitfall beispiels­weise der Parkett­leger ein sich wellendes Parkett auf fehlerhaft verlegten Estrich zurückführt. Das wiederum bestreitet dann der Estrich­leger und schon ist man in der Auseinander­setzung mit den verschiedensten Gewerken und unter­schiedlichsten Gutachtern angelangt.

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Fazit ist:

Baurecht ist ein komplexes Gebiet. Deshalb empfiehlt sich bei allen Streitig­keiten, die im Zusammenhang mit Bau­unternehmen und Handwerkern entstehen, die fachkundige Unterstützung eines erfahrenen Anwalts.

Rufen Sie uns an: 0214 90 98 400. Wir helfen Ihnen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

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