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Versicherungsrecht | 22.04.2020

Berufs­unfähigkeits­versicherung

Beantragung von Leistungen aus der Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht ohne anwaltliche Hilfe

Mit anwaltlicher Hilfe lassen sich sowohl die Bearbeitungs­zeit, als auch die Erfolgs­aussichten verbessern

Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie darüber informieren, warum es sinnvoll ist, bereits die Beantragung von Leistungen aus der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung mithilfe eines Anwalts vorzunehmen.

Die Beantragung von Leistungen aus der Berufs­unfähigkeits­versicherung hat besondere Brisanz, weil regelmäßig die wirtschaftliche Existenz davon abhängt, dass der Leistungs­antrag positiv beschieden wird, und zwar in einem annehmbaren Bearbeitungs­zeitraum.

Zeitliche Verzögerungen vermeiden

Es sollte also dafür Sorge getragen werden, dass der Versicherer sogleich sämtliche Unterlagen erhält, welche für die Bearbeitung erforderlich sind. Nur so sind zeitliche Verzögerungen vermeidbar.

Häufig kommt es jedoch vor, dass der Versicherer immer wieder weitere Unterlagen anfordert, um sich ein genaues Bild von der beruflichen Tätigkeit und den bestehenden beruflichen Einkünften zu machen. Sind die einen Unterlagen bearbeitet, werden die nächsten angefordert und danach die übernächsten.

Alles das kann erheblich abgekürzt werden, wenn man von vornherein weiß was der Versicherer noch alles anfragen wird und ihm dieses sogleich zur Verfügung stellt und hinreichend erläutert.

Unbedingt ausreichende Nachweise über bestehende Erkrankungen beilegen

Des Weiteren sollten ausreichende Nachweise über die bestehende Erkrankung beigebracht werden. Sind die Unterlagen nicht aussagekräftig genug, besteht das Risiko, dass der Versicherer ein Sachverständigen­gutachten für erforderlich hält. Dieses ist wieder mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung verbunden.

Das Gutachten wird dann auch durch einen Gutachter erstellt, welcher ständig für den Versicherer arbeitet. Es kommt immer wieder vor, dass Gutachter, welche von diesen ständigen Aufträgen wirtschaftlich abhängig sind, im Zweifel Gutachten im Sinne des Versicherers schreiben.

Vorvertraglichen Erkrankungen bei Abschluss des Versicherungsvertrags

Darüber hinaus können besondere Problematiken zu beachten sein, wie das Bestehen von Vor­vertraglichen Erkrankungen und ob diese bei Abschluss des Versicherungs­vertrags hinreichend bekannt gegeben worden sind.

Wenn das nicht der Fall ist, sollten nach­vollzieh­bare Angaben dazu erfolgen, warum dieses beispiels­weise nicht mit der Absicht einer arglistigen Täuschung erfolgt ist. Kommt der Versicherer erst einmal zu dem Entschluss, dass er den Leistungs­antrag ablehnt, ist es erfahrungs­gemäß schwieriger, ihn noch zum Anerkenntnis der Leistung zu bewegen, als wenn die Leistungs­prüfung gleich glatt durch­gelaufen wäre.

Anwaltsgebühren werden bereits im Vorfeld ermittelt

Die entstehenden Anwalts­gebühren machen auch lediglich einen Bruchteil der versicherten Leistung aus. Wie hoch die Kosten im Einzelnen sind, kann bereits im Vorhinein anhand der gesetzlichen Gebühren­vorschriften ermittelt werden. Zudem lassen sich hierdurch sowohl die Bearbeitungs­zeit, als auch die Erfolgs­aussichten häufig verbessern.

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