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Vertragsrecht | 21.07.2017

Abgas­skandal

Bereits mehr als ein Dutzend Klagen wegen manipulierter Mercedes-Benz-Fahrzeuge im Abgas­skandal anhängig

Für die Kanzlei Rogert & Ulbrich sind die Verhandlungen bereits seit vielen Monaten Normalität

Die im Abgas­skandal führende Düsseldorfer Anwalts­kanzlei Rogert & Ulbrich teilt mit, dass die am Wochenende in der Bildzeitung verbreitete Meldung, wonach die erste Klage wegen manipulierter Mercedes-Benz Fahrzeuge in Bochum eingereicht worden sei, falsch ist.

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Augenmerk nicht nur auf VW

Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert: „Wir haben von Anfang an unser Augenmerk darauf gerichtet, nicht nur gegen die Machen­schaften der Volkswagen AG und ihrer Tochter­unternehmen sondern auch gegen die ähnlichen Tricksereien der Wettbewerber vorzugehen. Nicht umsonst haben wir unsere Anlauf­stelle im Internet neutral http://www.auto-Rückabwicklung.de genannt. Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass auch viele andere Fahrzeuge anderer Marken vom Abgas­skandal betroffen sind.

Auch Fahrzeuge der Marke Mercedes-Benz betroffen

Dazu gehören nach unserer Überzeugung auch sehr viele Fahrzeuge der Marke Mercedes-Benz, die mit einem sogenannten Thermo­fenster operieren. Nur innerhalb dieses Temperatur­rahmens läuft die Abgas­reinigung gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Dieser Rahmen ist passgenau so gewählt, dass der für die Abgastests auf dem Prüfstand gesetzlich vor­geschriebene Temperatur­rahmen in jedem Falle “sauber„ durchlaufen wird. Da diese Abschaltungs­einrichtung bei der Beantragung der EU-Typ­genehmigung nicht offenbart und begründet wurde, ist sie illegal. Sie fällt auch unter keine der gesetzlichen Ausnahmen, da sie beispiels­weise nicht dem Motoren­schutz dient.“ Prof. Dr. Rogert weist darauf hin, dass bereits mehr als ein Dutzend ent­sprechender Verfahren bei den Land­gerichten anhängig sei. Das erste gerichtliche Verfahren wurde bereits am 06.03.2017 vor dem Landgericht Münster (Az: 4 O 68/17) eingeleitet.

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Erste Erfolge und rechtskräftige Urteile im VW Abgasskandal

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich führt dazu weiter aus: „Es zeigt sich wieder einmal, dass nicht diejenigen, die in den Medien am lautesten auftreten, am schnellsten und erfolgreichsten sind. Es sind eben nicht die “US-Staranwälte„ Hausfeld, die Kollegen Baum & Reiter oder die Kollegen Jordan Fuhr Meyer, die bundesweit als erste gegen Volkswagen aus Delikt gewinnen, die in NRW als erste gegen Vertrags­händler gewinnen, die als erste aus Urteilen voll­strecken, die als erste rechtskräftige Urteile vorweisen können und in deren Fällen die Gegner eine Berufung zurück­nehmen - in all diesen Fällen waren wir es, die diese Erfolge feiern konnten. Unsere Mandanten haben in mehreren Fällen schon ihr Geld auf dem Konto. Es erinnert an die alte Waschmittel­werbung: Während in Villabajo noch gewaschen wird, kann man in Villariba schon feiern gehen.“

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