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Bankrecht und Verbraucherrecht | 30.10.2020

Online-Banking

Betrug im Online-Banking: Anspruch Schadens­ersatz gegen die Bank

Der Bankkunde ist nicht schutzlos

In einem Prozess vor dem Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck vertrat Herr Rechtsanwalt Kaufmann einen Verbraucher. Dieser war Opfer eines Betruges beim Online-Banking geworden.

Als er sich in das Online-Banking-Portal seiner Hausbank einloggte, wurde er um die Erneuerung seiner Sicherheits­informationen gebeten. Hierzu soll er eine TAN eingeben, die er durch klicken auf eine gesonderte Schalt­fläche per SMS erhalten würde. Der Verbraucher klickte auf die Schalt­fläche, erhielt die TAN und gab diese ein. Als er anschließend seien Kontostatus einsah, stellte er fest, dass er angeblich durch die TAN-Eingabe 2.100 Euro überweisen habe

Schadensersatzforderung wegen nicht autorisierter Zahlung

Er wandte sich deshalb an Herrn Rechtsanwalt. Dieser Kaufmann forderte von der Bank für den Schadens­ersatz wegen nicht autorisierter Zahlung. Er machte geltend, dass das Portal bzw. die TAN-Eingabe durch einen Dritten manipuliert worden sei. Dies habe der Verbraucher nicht erkennen können. Hiergegen wandte sich die Bank.

Bank plädiert auf grobe Fahrlässigkeit

Sie bestätigte zwar die Manipulation, warf dem Verbraucher aber grobe Fahrlässigk­eit vor. Er hätte erkennen müssen, dass der Vorgang der TAN Eingabe manipuliert war. Ferner habe er sein Computer nicht ausreichend gesichert. Die Bank müsse daher nicht haften.

Bank muss haften

Die Bank war im Prozess nicht in der Lage ihre Auffassung zu untermauern oder zu beweisen. Das Gericht folgte letztlich Herrn Rechts­anwalts Kaufmanns Ansicht. Er gewann den Prozess.

Sind Sie auch Opfer von betrügerischen Zahlungsvorgängen geworden?

Herr Rechtsanwalt Kaufmann steht Ihnen als ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarkt­rechts in solchen Fällen gerne unter den unten angegeben Kontakt­daten mit Rat und Tat zur Seite.

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