wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche

Vertragsrecht | 21.08.2017

Branchen­buch­abzocke

„Bürger-Information“: Rechnung des AB-Verlags wegen Werbe­anzeige

AB-Verlag stellt Rechnung wegen einer Werbe­anzeige in „Bürger-Information“

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Um an Anzeigen­kunden zu gelangen, verschickt der AB-Verlag ein mit „Anzeigen­vertrag“ überschriebenes Formular an potentielle Kunden oder lässt dieses über Außend­ienstm­itarbeiter verteilen.

Werbeanzeige in Broschüre „Bürger-Information“

Der AB-Verlag stellt zurzeit an Gewerbe­treibende und Frei­berufler Rechnungen wegen einer geschalteten Werbe­anzeige für ein Projekt namens „Bürger-Information“. Hintergrund dessen soll der Abschluss eines Anzeigen­vertrags sein. Ein solcher kommt nach Ansicht des AB-Verlags zustande, wenn das mit „Anzeigen­vertrag“ überschriebene Formular unter­schrieben wird. Die Schaltung einer Werbe­anzeige in der Broschüre „Bürger-Information“ ist mit erheblichen Kosten verbunden. Zudem ist die Werbe­wirksamkeit der Broschüre zweifelhaft.

Werbung

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Rechnung wegen eines angeblich dem AB-Verlag erteilten Anzeigen­auftrags für die Borschüre „Bürger-Information“ erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie unseren Haupt­beitrag zum AB-Verlag.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen die Firma wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0
Nehmen Sie direkt Kontakt zu Rechtsanwalt Robert Binder auf ...
Bild von Rechtsanwalt Robert Binder
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!
Teuer eingetragen in ein Branchenbuch, das keiner kennt? Wir helfen Ihnen!Anzeige

#4482

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d4482
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!