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Insolvenzrecht und Verbraucherrecht | 30.03.2020

Corona-Pandemie

Bundes­regierung will Konkurs­anmelde­pflicht aussetzen

Aussetzung der Insolvenz­antrags­pflicht bis zum 30.September 2020 geplant

Im Rahmen des Hilfs­paketes für die deutsche Wirtschaft können durch Corona geschädigte Unternehmen unter gewissen Umständen die Anmeldung der Zahlungs­unfähigkeit heraus­zögern. Die Bundes­regierung hat angekündigt, ab dem 31. März die Pflicht zur Insolvenz­anmeldung auszusetzen.

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Wer seine Mitarbeiter oder aktuelle Rechnungen durch die Folgen der Corona-Pandemie nicht mehr bezahlen kann, der muss nicht mehr sofort Insolvenz anmelden, um sich nicht strafbar zu machen.

Corona-Pandemie muss Ursache für Zahlungsunfähigkeit sein

Allerdings: Diese Befreiung gilt nur, wenn die Folgen der Zahlungs­unfähigkeit ganz klar den Corona-Folgen zugeordnet werden können und gute Aussichten bestehen, dass es nach der Bewältigung der Krise wieder aufwärts geht.

Aussetzung der Insolvenzanmeldung zeitlich begrenzt

„Die entsprechende gesetzliche Regelung wird vorbereitet“, teilt das Bundes­justiz­ministerium in einer Veröffentlichung am 16.03.2020 mit und gibt weiter bekannt, dass die Aussetzung zeitlich begrenzt vorerst nur bis zum 30. September 2020 in Anspruch genommen werden kann. Verlängerungen sind möglich, wohl aber nicht über den 31. März 2021 hinaus.

Bezahlung der Mitarbeiter noch unklar

Ob die Mitarbeiter eines zahlungs­unfähigen Betriebes auf ihre Bezahlung vorerst verzichten müssen und ob staatliche Stellen die Fortzahlung gewähr­leisten, ist wohl noch unklar. Unklar ist auch, ob Mitarbeiter auch das Risiko eines dauerhaften Verlustes tragen müssen, falls die Unter­nehmens­krise auch nach Beendigung der Pandemie nicht abgewendet werden kann.

Wir helfen gerne

Vergleichbare Rettungs­aktionen hatte es bereits während der Hochwasser­katastrophen 2002, 2013 und 2016 in Deutschland gegeben. Rechtsanwalt Marcel Seifert steht ist Partner bei Brüllmann Rechts­anwälte und steht Unternehmen, die Ansprüche an das Hilfspaket der Bundes­regierung anmelden wollen, gern zur Verfügung.

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