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Schadensersatzrecht | 31.05.2021

Mercedes-Abgas­skandal

Daimler AG wegen unzulässiger Abschalt­einrichtungen bei Mercedes-Benz GLK zu Schadens­ersatz verurteilt

Weitere Erfolge im Mercedes-Abgas­skandal

Vor den Land­gerichten Essen und Bochum hat die auf Verbraucher­schutz spezialisierte Kanzlei Rogert & Ulbrich weitere Erfolge im Mercedes-Abgas­skandal erzielen können.

Das Landgericht Essen sprach der Fahrerin eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI und Abgasnorm Euro 5 mit Urteil vom 17.05.2021, Az.: 5 O 56/20, einen Anspruch auf Schadens­ersatz in Höhe von EUR 18.791,45 zu und verurteilte die Daimler AG zur Rücknahme des im Juli 2017 erworbenen Fahrzeugs sowie Rück­zahlung des Kaufpreises unter Anrechnung einer Nutzungs­entschädigung.

Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung stellt unzulässige Abschalteinrichtung dar

Die urteilende Kammer bewertete die unstreitig in dem Fahrzeug implementierte Kühlmittel-Soll­temperatur-Regelung - genau wie bereits das Kraftfahrt-Bundesamt - als unzulässige Abschalt­einrichtung. Diese sorge dafür, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickoxide ausschließlich auf dem Prüfstand zwecks Erlangung der EG-Typ­genehmigung für das jeweilige Fahrzeug­modell, nicht aber im realen Fahrbetrieb auf der Straße eingehalten würden. Zum Zeitpunkt der Gerichts­verhandlung wies das Fahrzeug der Klägerin einen Kilometer­stand von ca. 79.000 km auf.

Auch LG Bochum verurteilt Daimler zum Schadensersatz

Auch das Landgericht Bochum sprach dem Kläger mit Urteil vom 17.05.2021, Az.: I-8 O 276/20, einen Anspruch auf Schadens­ersatz in Höhe von EUR 29.343,87 zu und verurteilte die Daimler AG zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 220 BT mit Euro 6-Abgasnorm.

Der Fahrer erwarb das manipulierte Fahrzeug im August 2016 als Gebraucht­wagen zu einem Kaufpreis von EUR 38.790,00 und legte seitdem eine Strecke von ca. 70.000 km zurück.

Thermofenster ist unzulässige

In dem Verfahren urteilte das Gericht über das sog. Thermo­fenster, welches aufgrund einer grund­legenden unter­nehmerischen Ent­scheidung der Daimler AG unstreitig in dem Fahrzeug­modell des Klägers implementiert worden sei und die Abgas­reinigung bereits bei einstelligen positiven Temperaturen reduziert bzw. gänzlich abschalte.

Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung

Aus dem hinzutretenden Umstand, dass die Daimler AG diese Abgas­reinigungs­strategie dem Kraftfahrt-Bundesamt gegenüber jedoch bewusst verschwiegen hätte, schließt die erkennende Kammer, dass sich die Verantwortlichen der Daimler AG über die Unzulässigkeit des implementierten Thermo­fensters bewusst gewesen seien und somit dem geschädigten Fahrzeug­käufer ein Anspruch wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zuzusprechen sei.

Weitere Meilensteine für den Verbraucherschutz

Obwohl beide Fahrzeug­typen Teil eines vom Kraftfahrt-Bundesamt verbindlich angeordneten Rückrufs sind, handelt es sich bei den beiden Urteilen der Kanzlei Rogert & Ulbrich zufolge um weitere Meilen­steine für den Verbraucher­schutz und die Aufarbeitung des Daimler-Abgas­skandals.

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