wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 04.06.2018

Widerruf

Darlehens­vertrag von Oktober 2010: Sparkasse Harburg-Buxtehude zur Rück­abwicklung eines Immobilien-Darlehens­vertrages verurteilt

Anspruch auf Rück­abwicklung wegen nicht ausgehändigter Preis- und Leistungs­verzeichnisse

Mit Urteil vom 24. April 2018 - 303 O 109/17 - hat das Landgericht Hamburg die Sparkasse Harburg-Buxtehude zur Rück­abwicklung eines Immobilien-Darlehens­vertrages vom 1. Oktober 2010 über 550.000 Euro verurteilt

Widerruf wegen fehlender Unterlagen wirksam

Das Landgericht stellte Fehler in den Vertrags­unterlagen der Sparkasse fest, die dem Kläger eine Widerrufs­möglichkeit eröffneten. Dieses Widerrufs­recht hatte der Kläger unter Berufung auf die fehler­haften Unterlagen erklärt und setzte sich nun erfolgreich gegen die Sparkasse Harburg-Buxtehude durch. Die Sparkasse verteidigte sich erfolglos mit dem Umstand, ihr Kunde habe die fehlenden Angaben in den Vertrags­unterlagen ihrem Preis- und Leistungs­verzeichnis entnehmen können. Diesem Gesichts­punkt erteilte das Landgericht eine klare Absage und stellte die Wirksamkeit des erklärten Widerrufs fest. Entscheidend ist nach dem Urteil des Land­gerichts, dass die Sparkasse dem Kläger ihr Preis- und Leistungs­verzeichnis nicht ausgehändigt hatte. Das Urteil ist bereits rechts­kräftig.

Fehler in Vertragsunterlagen bundesweit vorhanden

„Wir haben für ein Urteil gesorgt, dass Folgefälle nach sich ziehen wird“, meint der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechts­anwälte, dessen Kanzlei das Urteil erstritten hat. „Aus unserer Tätigkeit für Verbraucher wissen wir, dass nahezu jeder Immobilien­darlehensvertrag der Sparkasse-Harburg-Buxtehude aus dem Zeitraum zwischen Juni 2010 und etwa Mitte 2011 von dem Fehler betroffen ist, den das Landgericht in jeder Hinsicht überzeugend heraus­gestellt hat,“ verrät er. „Aber auch die Hamburger Sparkasse AG und alle weiteren deutschen Sparkassen haben den Fehler in ihren Vertrags­unterlagen, weil die bundesweit genutzten Formulare der Sparkassen vom Deutschen Sparkassen­verlag erstellt wurden“, erläutert Rechtsanwalt Hahn.

Chancen zur Rückabwicklung nutzen

„Bei Verträgen von Sparkassen und einigen Banken, die den Klammer­zusatz ohne Benennung der für diese zuständigen Aufsichts­behörde enthalten, bestehen in der Regel hervorragende Erfolgs­aussichten für eine Rück­abwicklung“, so Rechtsanwalt Peter Hahn. Er rät betroffenen Verbrauchern, ihre Chance zur Rück­abwicklung ihrer Immobilien­darlehens­verträge mit der örtliche Sparkasse, der ING-DiBa AG, der DKB AG oder einiger Volksbanken wegen der noch niedrigen Bauzinsen noch zu nutzen.

HAHN Rechtsanwälte vertritt Darlehensnehmer bundesweit beim Darlehenswiderruf

Hahn Rechts­anwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern, die ihren Darlehens­vertrag widerrufen wollen, kostenfrei eine Erst­prüfung ihrer Vertrags­unterlagen auf Widerruf­barkeit an. HAHN Rechts­anwälte vertritt beim Darlehens­widerruf bundesweit Tausende von Darlehens­nehmern. „In den Jahren 2017/18 haben wir in vergleichbaren Widerrufs­fällen bundesweit allein 36 positive Urteile für unsere Mandanten erstritten“, teilt Rechtsanwalt Peter Hahn mit. „Darüber hinaus konnten wir die meisten Verfahren außer­gerichtlich durch Vergleich kostengünstig erledigen. So erfolgreich ist derzeit keine andere Kanzlei auf diesem Gebiet“.

Weitere Informationen finden Sie unter: https//hahn-rechtsanwaelte.de/widerruf-von-darlehen.

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#5455

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d5455
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!