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Zivilrecht | 11.12.2017

Sammelklage

Der lange Weg zur Sammelklage

Im deutschen Recht ist allgemeine Sammelklage noch nicht möglich

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig

Der politische Druck auf den Gesetzgeber wächst. Der Diesel­skandal hat eine juristische Lawine in Gang gesetzt, die sich wohl kaum noch aufhalten lässt. Es bleibt nur die Frage: Wann kommt sie denn nun endlich, die Sammelklage an deutschen Gerichts­höfen?

Auch in den Koalitions­ver­handlungen von Jamaika ging es schon hoch her zum Thema Sammelklage. Vielleicht einer der zahlreichen Gründe, warum Herr Lindner sich jetzt wie ein trotziges Kleinkind aufführt, das an der Kasse des Super­marktes von seiner Mama unbedingt noch den Schokoladen­lolli spendiert bekommen wollte. Wie auch immer unsere Reichen und Mächtigen sich nun einigen werden — Thema wird die Sammelklage bleiben.

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Vorbild USA?

Verbraucher­schutz­verbände fordern sie schon seit Jahren. Was in den USA schon längst gängige Praxis ist, soll endlich auch in Deutschland möglich sein. Pauschal ist das Vorbild USA natürlich mit Vorsicht zu genießen (siehe Trump oder Chlor­hühnchen, je nachdem welches Beispiel Ihnen besser gefällt).

Die Sammelklage ermöglicht es mehreren Betroffenen gegen dasselbe Unternehmen gemeinsam zivil­rechtlich vorzugehen und etwa Schaden­ersatz­ansprüche durch­zusetzen. Sind die Fälle ähnlich gelagert, wird für alle Betroffenen einheitlich ein Urteil gefällt. Sie können dadurch ihre Ressourcen bündeln und auch die Gerichte entlasten.

Robin Hood im Gerichtssaal

In Deutschland wurde die Sammelklage bisher kritisiert, weil große Kanzleien die betroffenen Firmen erpressen würden — ein jahrelanger papier­aufwändiger Rechts­streit würde viele Unternehmen wohl früher oder später in den Ruin treiben.

Aber gerade der VW-Skandal hat doch gezeigt: Wenn es um die mächtigen Konzerne geht, die bei uns sogar politischen Rückenwind genießen, geht der betrogene Verbraucher hierzulande einfach leer aus. Er bleibt auf der Wert­minderung seines Autos sitzen, das darüber hinaus auch noch viel umwelt­schädlicher ist, als er dachte. Nur gemeinsam scheint es Verbrauchern vergönnt, auch den Großen die Stirn zu bieten.

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Europa schaltet sich ein

Denn auch von europäischer Seite kommt nun Wind in die Sache. Hintergrund ist die Klage des österr­eichischen Datenschutz-Helden Max Schrems gegen Facebook. Er wurde berühmt, als er vor zwei Jahren ein Daten­austausch-Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten zu Fall brachte.

Jetzt klagt Max gegen Facebook, weil er seine Rechte auf Privat­sphäre und Datenschutz verletzt sieht. Dabei wollte er sich mit sieben weiteren Nutzern zusammentun, die ebenfalls gegen Facebook wegen Verletzung des Daten­schutzes vorgehen. Der österr­eichische oberste Gerichtshof hatte den Fall zur Klarstellung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen. Dort stellte der General­anwalt Michal Bobek des Gerichts jetzt fest: Nach derzeitigem europäischen Verbraucher­schutz­rechte sei eine Sammelklage nicht möglich.

Aber, so Bobek, eine Sammelklage sei eine Möglichkeit, Verbraucher­schutz­rechte effektiv zu schützen und Gerichte zu entlasten. Mit einem deutlichen Wink des Zaunpfahls erklärte er, es sei nicht Aufgabe des Gerichts solche Möglichkeiten zu schaffen, sondern Aufgabe des Gesetz­gebers.

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