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Kaufvertragsrecht, Schadensersatzrecht und Vertragsrecht | 15.03.2017

VW-Abgas­skandal

Wussten Sie eigentlich, dass Ihr Porsche Macan diesel/Macan diesel S, Cayenne diesel/Cayenne diesel S und Panamera diesel vom Diesel­skandal betroffen ist?

Porsche bestreitet die Verwendung einer illegalen Abschalt­einrichtung

Die Düsseldorfer Anwalts­kanzlei Rogert & Ulbrich macht Porsche-Diesel­fahrer darauf aufmerksam, dass auch die Fahrzeuge der Marke Porsche und der Typen Macan, Cayenne und Panamera vom Dieselabgas­skandal betroffen sind.

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Rückrufaktion nur für den Macan/Macan S

Obwohl derselbe Motor in den Fahrzeugen der Typen Macan, Cayenne und Panamera einerseits und den Fahrzeugen der Typen Macan S und Cayenne S anderer­seits verbaut sei, liege erstaunlicherweise lediglich eine Rückruf­aktion für den Macan/Macan S vor. Das bedeute aber nicht, dass die anderen vorgenannten Fahrzeuge nicht vom Abgasbetrug betroffen seien, erläutern die Anwälte.

Porsche-Fahrer fühlen sich durch den Hersteller und den Volkswagen-Konzern betrogen

„Viele Porsche-Fahrer haben darauf vertraut, dass die von ihnen erworbenen Fahrzeuge einen guten Kompromiss zwischen sportlich-agilem Fahren und ökonomischer und ökologischer Effizienz darstellen. Sie fühlen sich zu Recht durch den Hersteller und den Volkswagen-Konzern betrogen, da die betroffenen Fahrzeuge die für sie geltenden europäischen Umwelt­normen nur unter Verwendung einer unzulässigen Abschalt­einrichtung einhalten. Für die kleinen Diesel unter dem Namen EA 189 sei das vielen bereits bekannt, für die größeren 6-Zylinder setze sich diese Erkenntnis erst langsam durch“, erläutert Rechtsanwalt Ulbrich, Partner der Anwalts­kanzlei.

Sein Partner Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert ergänzt: „Wir haben mittlerweile alleine 60 Macan/Macan S-Diesel­fahrzeuge, für die wir den Rücktritt vom Kaufvertrag durchsetzen. Nachdem die Porsche SE zunächst ein Einlenken signalisiert hatte, der Ankündigung dann aber nichts folgte, haben wir mittlerweile die ersten Klagen eingereicht - viele weitere werden folgen“.

Porsche bestreitet die Verwendung einer illegalen Abschalt­einrichtung, so die Anwälte weiter. Aus diesem Grunde sähen sie sich veranlasst, neben „der rechtlichen Durch­setzung der Ansprüche der Geschädigten auch den technischen Nachweis“ zu erbringen, gibt Rechtsanwalt Ulbrich zu verstehen.

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Geschädigte haben die Möglichkeit den Kaufpreis von dem Händler und/oder dem Hersteller zurückzuverlangen

Mit besonderer Spannung verfolgen die Rechts­anwälte die sinkenden Preise auf dem Gebraucht­wagenmarkt für die vom Abgasbetrug betroffenen Fahrzeuge. Insbesondere im Stuttgarter Raum wird der Preis­verfall in den kommenden Monaten eklatant sein, so die Einschätzung der Anwälte. Die Betroffenen seien dann nicht nur von einer erheblichen Ein­schränkung ihrer Mobilität betroffen sondern auch von einem erheblichen Eingriff in ihr Vermögen. Dieser Griff ans Portemonnaie müsse jedoch nicht wehrlos hingenommen werden. Da die Fahrzeuge vom Abgas­skandal betroffen sind, bestehe die Möglichkeit, den Kaufpreis von dem Händler und/oder dem Hersteller zurückzuverlangen. Lediglich eine Nutzungs­entschädigung für die gefahrenen Kilometer müsse man sich in diesem Falle anrechnen lassen. Der entsprechende Auskehrungs­betrag liege bereits jetzt zumeist erheblich über dem zu erzielenden Marktpreis beim Verkauf eines entsprechenden Fahrzeugs.

Nähere Informationen stellen wir Ihnen unter auto-rueckabwicklung.de zur Verfügung.

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