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Versicherungsrecht | 25.05.2020

Berufs­unfähigkeit

Einigung mit Nürnberger Lebens­versicherung AG trotz negativ Gutachten der OFI

Versicherer erkannte Leistung im Umfang von 75 % an

Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie über ein Verfahren informieren, in welchem wir einen Mandanten wegen bestehender Berufs­unfähigkeit gegen die Nürnberger Lebens­versicherung AG vertreten haben.

Unser Mandant war bereits seit geraumer Zeit berufsunfähig aufgrund erheblicher ortho­pädischer Beeinträchtigungen. Dementsprechend hatte er die Zahlung der Berufs­unfähigkeits­rente bei dem Versicherer beantragt.

Gutachten: Kein Leistungsanspruch wegen zu geringer Beeinträchtigungen

Hierauf hatte der Versicherer eine monatelange Leistungs­prüfung durch­geführt, insbesondere ein ortho­pädisches Gutachten eingeholt. Die Erstellung des Gutachtens erfolgte durch das orthopädische Forschungs­institut OFI.

Nach Vorlage des Gutachtens hatte die Nürnberger Lebens­versicherung die Leistung vollumfänglich abgelehnt mit der Begründung, dass die Beeinträchtigungen unseres Mandanten zu gering für einen Leistungs­anspruch seien.

Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt

Wir haben sodann für unseren Mandanten Klage bei dem zuständigen Landgericht eingereicht. Hierbei haben wir zum Beweis des Umfangs der Berufs­tätigkeit unseres Mandanten vor der Erkrankung einen nach­vollziehbaren Wochenplan erstellt, entsprechende Zeugen benannt und bezüglich des Bestehens und Umfangs der Erkrankung die Einholung eines Sachverständigen­gutachtens beantragt.

Einigung durch Vergleich

Des Weiteren haben wir aufgrund der Selbst­ständigkeit unseres Mandanten dargelegt, warum der Berufs­unfähigkeit auch nicht etwa das Argument der Um­organisations­pflicht entgegenstellt werden kann. Da unser Mandant jedoch dringend einen schnellen Abschluss der Angelegenheit wünschte, haben wir auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin mit der Nürnberger Lebens­versicherung einen Vergleich verhandelt.

Der Versicherer war hierbei bereit, die Leistung trotz des entgegen­stehenden vorgerichtlich eingeholten Gutachtens des OFI im Umfang von 75 % anzuerkennen und auszuzahlen. Auch hier ist wieder ersichtlich, wie wichtig es ist, die bestehenden Ansprüche weiter­zuverfolgen und diese notfalls gerichtlich durch­zusetzen.

Hätte unser Mandant sich von dem durch die Nürnberger Lebens­versicherung eingeholten Gutachten abschrecken lassen, hätte er keinerlei Berufs­unfähigkeits­rente erhalten.

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema oder anderen Aspekten der Berufs­unfähigkeits­versicherung haben, stehe ich Ihnen auch gerne persönlich hierfür zur Verfügung. Wir vertreten ständig Mandanten in Berufs­unfähigkeits­angelegenheiten bundesweit. Eine Erst­ein­schätzung Ihrer Erfolgs­aussichten erhalten Sie selbstverständlich kostenlos.

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