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Kapitalmarktrecht und Schadensersatzrecht | 27.12.2016

Insolvenz

Enterprise Holdings-Anleihe: Die nächste Kriminal­insolvenz?

Versicherungs­unternehmen wurde bis zuletzt mit sehr guten bzw. guten Noten durch die Rating­agentur Credit­reform bewertet

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Wittmann

Das Versicherungs­unternehmen, das bis zuletzt mit sehr guten beziehungs­weise guten Noten durch die Rating­agentur Credit­reform bewertet wurde und sich darüber hinaus selber auch immer als stabil und gesund dargestellt hatte, war - jedenfalls für die fast durchgängig deutschen Investoren - völlig überraschend im Sommer diesen Jahres in die Insolvenz gerutscht. Zwischen­zeitlich liege ein Sachstands­bericht der britischen Insolvenz­verwalter vor.

Der Sachstandsbericht hat es in sich:

Das operative Geschäft der Enterprise Holdings lief im Wesentlichen über die in Gibraltar ansässige Tochter­gesellschaft EIC, welche wiederum nach einer Überp­rüfung bereits im Juli von den dortigen Aufsichts­behörden unter Zwangs­verwaltung gestellt worden war, wie die FAZ darstellt. Grund hierfür sei die Nicht­erfüllung versicherungs­rechtlicher Anforderungen gewesen. Bereits zu diesem Zeitpunkt sei die Übers­chuldung der Enterprise Holdings offenbar gewesen, eine positive Prognose habe aufgrund fehlender weiterer Liquiditäts­zuflüsse nicht bestanden. Trotzdem hätten die verantwortlichen Manager um Andrew Flowers das Stellen des Insolvenz­antrages um weitere zwei Monate verschleppt. Darüber hinaus seien die Anleihe­gläubiger über die Pleite dreier weiterer Tochter­gesellschaften nicht informiert worden.

Anleihegläubigern wurde unbegründet Hoffnung auf ein gutes Ende der Geschichte gemacht:

Die mit einem Wert von 16 Millionen £ in den Bilanzen verzeichnete Tochter­gesellschaft Andeva solle Kern einer neuaufgestellten Agentur der umstrukturierten Holding werden, darüber hinaus sei ein neuer Geschäfts­zweig Gastronomie geplant. Der Haken bei der Geschichte: die Insolvenz­verwaltung taxiert Andeva als tatsächlich komplett wertlos, und die für die Gastronomie teuer erworbene Immobilie im Osten Londons wurde bereits hoppla­dihopp (zum Spottpreis) an zwei Geschäftsf­ührer von EHL-Töchtern verscheppert. Die Insolvenz­verwalter hätten hier die „Notbremse gezogen“, wie die FAZ formuliert, nachdem die Sanierung des Gebäudes nicht so recht voran gekommen sei.

Überhaupt, die Insolvenzverwaltung:

Die eingesetzten Verwalter Stephen Conn und Jonathan Avery-Gee beklagten sowohl die fehlende Verfügb­arkeit von Finanz­unterlagen in Bezug auf das Tages­geschäft als auch die durch die EY Ltd (Gibraltar) bereits geprüften Finanz­berichte, so die FAZ. Insoweit sei noch mit der ein oder anderen frohen Botschaft für die geprellten Investoren zu rechnen. Zwischen­zeitlich befleißige sich jedenfalls die für die vormalig operativ tätige Tochter EIC eingesetzte Insolvenz­verwaltung, möglichst viele der noch vorhandenen Assets für die dortig betroffenen Gläubiger zu arrestieren. In Rede stünden hier unter anderem 39 Millionen £ geflossene Provisionen und kurioserweise auch ein Landrover, der von der EHL bezahlt wurde, trotzdem aber Geschäftsf­ührer Andrew Flowers gehören solle. Flowers wiederum stünde im Verdacht, möglicherw­eise prospekt­widrig Anleihe­gelder in Höhe von 25 Millionen € in ein Arlberger Luxushotel („Blumen Haus“) abgezweigt zu haben.

Auch hier allerdings lief wohl manches schief:

Die zugehörige und finanzierende „Blumenberg Anstalt“ ging plötzlich in Konkurs, das Projekt wurde (einmal mehr zum Spottpreis, wie zu vermuten ist) von der Gustav-Zech-Stiftung aufgekauft, welche auch im Falle der KTG Agrar-Pleite schon kräftig zugegriffen hatte. Die hier nun offenbar werdende und geradezu unfassbare Gemengelage muss mindestens den Verdacht dahingehend erwecken, es möglicherw­eise tatsächlich und auch in diesem Fall erneut mit einer weiteren „Kriminal­insolvenz“ zu tun zu haben. Fraglich steht jedenfalls, warum ganz offen­sichtlich die bestehenden Informations­ansprüche der geprellten Investoren und Anleihe­gläubiger von allen Seiten nach Strich und Faden hintertrieben werden - und wer in diesem garstigen Dramolett für die entstandenen Verluste verantwortlich zeichnet und gegebenenfalls schadens­ersatz­pflichtig zu machen sein könnte.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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