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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 07.11.2016

Insolvenz­quote

Enterprise Holdings insolvent: Anlegern drohen hohe Verluste - Anwaltliche Beratung ratsam

Erste Zinszahlung ist bereits ausgefallen

Die Enterprise Holdings Limited (EHL) ist insolvent und wurde vom Obersten Gerichtshof in England am 23. September unter Verwaltung gestellt. Für die Anleger der beiden Anleihen des Versicherungs­anbieters stellt sich die Frage, was aus ihrem Geld wird. Die erste Zinszahlung ist bereits ausgefallen.

Fällige Zinszahlung ausgeblieben

Die Enterprise Holdings hat zwei Anleihen begeben. Die Anleihe 2012/17 (ISIN: DE000A1G9AQ4 / WKN: A1G9AQ) hat ein Volumen von 19,5 Millionen Euro und ist mit 7 Prozent p.a. verzinst. Die am 26. September fällige Zinszahlung ist bereits ausgeblieben. In einem Jahr steht die Anleihe komplett zur Rück­zahlung an. Für die Anleihe 2015/20 (ISIN: DE000A1ZWPT5 / WKN: A1ZWPT) war ein Volumen von 30 Millionen Euro geplant. Der Zinssatz beträgt ebenfalls 7 Prozent jährlich, fällig sind die Zinsen jeweils am 30. März.

EHL ist von Erträgen der operativen Versicherungsgesellschaft Enterprise Insurance Company Plc (EIC) abhängig

Nach der Insolvenz sind die Anleger-Gelder gefährdet. Hintergrund der Insolvenz ist, dass die EHL von den Erträgen der operativen Versicherungs­gesellschaft Enterprise Insurance Company Plc (EIC) abhängig ist, die aber wegen Zahlungs­unfähigkeit von der Finanz­aufsicht Gibraltar geschlossen wurde. Damit wurde auch klar, dass die EHL bilanziell überschuldet ist und ihren Zahlungs­verpflichtungen auch gegenüber den Anlegern nicht mehr nachkommen kann. Im Klartext bedeutet dies für die Anleger, dass künftig keine Zinsen mehr ausgezahlt werden und sie im Insolvenz­verfahren den Anspruch eines unbesicherten Schuldners im Insolvenz­verfahren haben.

Beträge für Rückzahlung der Anleihen geht in Insolvenzmasse ein

Weitere schlechte Nachrichten für die Anleger: Die Beträge für die Rück­zahlung der Anleihen liegen auf keinem separaten Konto. Das Geld für die Zins­zahlungen lag zwar auf einem separaten Konto, das aber kein notarielles Anderkonto war. Das bedeutet, das Geld geht in die Insolvenz­masse ein und ist nicht speziell für die Anleger gesichert. So gaben die gerichtlichen Verwalter inzwischen auch bekannt, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Anleger den vollen Nominal­betrag zurück­erhalten werden. Ebenso unwahrscheinlich sei es, dass die EHL ihr Geschäft fortführen wird. Für die Anleger bleibt daher lediglich die Hoffnung auf die Insolvenz­quote.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Derzeit lässt sich nicht sagen, mit welcher Insolvenz­quote die Anleger rechnen können. Es muss aber von erheblichen finanziellen Verlusten ausgegangen werden. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich um Insolvenz­verfahren nach britischem Recht handelt, sodass anwaltliche Unterstützung dringend anzuraten ist. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob unabhängig vom Insolvenz­verfahren Schadens­ersatz­ansprüche geltend gemacht werden können, z.B. wegen einer fehler­haften Anlage­beratung.

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