wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Schadensersatzrecht | 21.03.2019

Abgas­skandal

Erneute Niederlage für VW: OLG Köln bejaht erneut vor­sätzliche sitten­widrige Schädigung durch den VW-Konzern

Vor­sätzliche sitten­widrige Schädigung begründet Anspruch auf Schadens­ersatz

Das Oberlandesgericht Köln hatte schon mit Beschluss vom 3. Januar 2019 entschieden, dass es VW im Abgas­skandal für schadens­ersatz­pflichtig hält (Az.: 18 U 70/18). Diese Rechts­auffassung bestätigte das Oberlandesgericht Köln nun mit Hinweis­beschluss vom 1. März (Az.: 16 U 146/18).

Werbung

In dem Hinweis­beschluss machte das Oberlandesgericht Köln erneut deutlich, dass es in der Verwendung unzulässiger Abschalt­einrichtungen eine vor­sätzliche sitten­widrige Schädigung der Käufer sieht.

Fahrzeug wäre bei Kenntnis des Mangels nicht gekauft worden

VW habe damit gerechnet, dass es durch die Verwendung der unzulässigen Software zu Problemen mit der Typen­genehmigung und Zulassung kommen könnte und sie darum vor den Behörden ebenso verschwiegen wie vor den Verbrauchern, die ein solches Fahrzeug ansonsten wahrscheinlich nicht gekauft hätten. Dabei müsse sich die Konzern­führung das Verhalten seiner Mitarbeiter zurechnen lassen.

Position der Verbraucher durch Urteile gestärkt

„Urteile durch Oberlandes­gerichte sind im Abgas­skandal zwar nach wie vor selten, weil viele Verhandlungen noch kurzfristig abgesagt werden und die Parteien sich außer­gerichtlich einigen. Allerdings gehen die Oberlandes­gerichte vermehrt dazu über, ihre Rechts­auffassung deutlich zu machen. Dadurch wird die Position der Verbraucher gestärkt. Nicht nur das Oberlandesgericht Köln machte nun klar, dass es VW aufgrund der Abgas­manipulationen für schadens­ersatz­pflichtig hält, auch das Oberlandesgericht Karlsruhe äußerte sich Anfang März ähnlich“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Brüllmann Rechts­anwälte, aus Stuttgart. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte in seinem Hinweis­beschluss klargestellt, dass es im Abgas­skandal Schadens­ersatz­ansprüche aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung für berechtigt hält (Az.: 13 U 142/18).

BGH: Unzulässige Abschalteinrichtung stellt Sachmangel dar

Zudem veröffentlichte auch der BGH einen Hinweis­beschluss und ver­deutlichte, dass unzulässige Abschalt­einrichtungen einen Sachmangel darstellen. In diesem Fall richtete sich die Klage nicht direkt gegen den Hersteller, sondern gegen einen Käufer.

Werbung

Möglichkeiten für Verbraucher

„In den vergangenen Wochen haben Schadens­ersatz­klagen der durch den Abgas­skandal geschädigten Kunden noch einmal enormen Rückenwind bekommen. Dabei können Ansprüche sowohl gegen den Hersteller als auch gegen den Händler geltend gemacht werden. Forderungen gegen den Händler müssen allerdings innerhalb der zwei­jährigen Gewähr­leistungs­frist bei Neuwagen und einjährigen Gewähr­leistungs­frist bei Gebraucht­wagen geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Sprechen Sie uns an

Die Kanzlei Brüllmann Rechts­anwälte ist Kooperations­partner der IG Diesel­skandal und bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten an.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/

Werbung

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#6328

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d6328
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!