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Schadensersatzrecht und Vertragsrecht | 13.07.2018

Abgas­skandal

OLG Oldenburg spricht Klartext zur vorsätzlich sitten­widrigen Schädigung durch den Volkswagen­konzern

Verurteilung wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung rechtmäßig

Die im Abgas­skandal führende Anwalts­kanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf teilt mit:

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„Das OLG Oldenburg erklärt in einem Hinweis­beschluss kurz vor dem anberaumten Gerichts­termin, dass die Verurteilung der Beklagten aus vorsätzlich sittenwidriger Schädigung durch das Landgericht Osnabrück in erster Instanz zurecht erfolgt sein dürfte“ so Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert, Gründungs­partner der Sozietät.

Außergewöhnlicher Vorgang in der rechtlichen Aufarbeitung des Abgasskandals

„Soweit ersichtlich hat sich damit erstmals ein Oberlandes­gericht derart deutlich positioniert, was deliktische Ansprüche gegen Volkswagen angeht“ ordnet sein Partner Rechtsanwalt Tobias Ulbrich den Hinweis ein.

„Auch andere Oberlandes­gerichte haben derartigen Klagen aus Delikt gegen Volkswagen bereits Erfolgs­aussichten beschert“ so Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert weiter. „In dieser knappen Deutlichkeit handelt es sich jedoch um einen außergewöhnlichen Vorgang, der in der rechtlichen Aufarbeitung des Abgas­skandals seines­gleichen sucht“ freut sich der Anwalt für die Geschädigten.

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